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  • Marktbeherrschende Stellung

    Eine marktbeherrschende Stellung liegt vor, wenn ein Unternehmen auf einem relevanten Markt über so viel wirtschaftliche Macht verfügt, dass es sich weitgehend unabhängig von Wettbewerbern, Kunden oder Verbrauchern verhalten kann. Kriterien sind insbesondere der Marktanteil, Marktzutrittsbarrieren für andere Unternehmen und der Zugang zu Absatzmärkten und Beschaffungsmärkten. Im deutschen Kartellrecht wird ab einem Marktanteil von einem Drittel eine marktbeherrschende Stellung vermutet. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 37) Beispiel: Ein Internetanbieter, der in Deutschland 40 % aller Breitbandverträge anbietet. Aufgrund dieses hohen Marktanteils kann er Preise und Konditionen weitgehend unabhängig von Wettbewerbern festlegen. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Missbrauchsaufsicht

    Die Missbrauchsaufsicht überwacht nach § 19 GWB, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn es auf einem zuvor bestimmten relevanten Markt wirtschaftlich so stark ist, dass es sich unabhängig von Wettbewerbern, Abnehmern oder Verbrauchern verhalten kann. Missbrauch liegt vor, wenn das Unternehmen die Wettbewerbsbedingungen verzerrt, z. B. durch überhöhte Preise, Ausschließlichkeitsvereinbarungen oder Behinderung von Konkurrenten. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 37 f.) Beispiel: Wenn ein Energieversorger auf einem regionalen Strommarkt marktbeherrschend ist und seinen Kunden deutlich überhöhte Preise berechnet, während er gleichzeitig Wettbewerbern den Netzzugang verweigert. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Handlungsvollmacht

    Eine Handlungsvollmacht ist die von einem Unternehmer oder Prokuristen erteilte Vollmacht an eine natürliche Person, bestimmte gewöhnliche Geschäfte des Handelsgewerbes selbstständig durchzuführen. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden, ist nicht ins Handelsregister einzutragen und unterliegt gesetzlichen Beschränkungen, z. B. für Grundstücksgeschäfte oder Darlehen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 33) Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Möbelhandels erhält General-Handlungsvollmacht, um im Namen des Geschäfts Möbelkäufe und Möbelverkäufe abzuwickeln. Er darf jedoch ohne gesonderte Erlaubnis keine Grundstücke verkaufen oder Kredite aufnehmen. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Prokura

    Eine Prokura ist eine vom Unternehmer oder Geschäftsführer ausdrücklich erteilte Vollmacht, die einem Mitarbeiter (Prokuristen) weitreichende Vertretungsbefugnisse für ein Handelsgeschäft einräumt. Sie wird gemäß §§ 48–53 HGB erteilt, muss ins Handelsregister eingetragen werden (deklaratorische Wirkung) und erlischt z. B. durch Widerruf, Kündigung, Tod des Prokuristen oder Auflösung der Gesellschaft. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 30 ff.) Beispiel: Die Geschäftsführerin einer GmbH erteilt einem langjährigen Mitarbeiter die Einzelprokura, damit er eigenständig Verträge mit Lieferanten abschließen kann. Für den Kauf eines neuen Bürogebäudes benötigt der Prokurist jedoch die Zustimmung der Geschäftsführerin, da dies zu den Geschäften gehört, die er nicht allein ausführen darf. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Eingetragene Genossenschaft

    Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Kapitalgesellschaft, die durch ihre Satzung organisiert ist und im Genossenschaftsregister eingetragen wird. Die Mitglieder beteiligen sich mit Einlagen am Genossenschaftsvermögen, haften aber grundsätzlich nur mit diesem Vermögen. Die eG besitzt eigene Rechte und Pflichten, wird von Organen wie Vorstand und Aufsichtsrat geführt und dient in erster Linie der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.) Beispiel: Eine Wohnungsbaugenossenschaft, bei der die Mitglieder gemeinsam Wohnungen erwerben, verwalten und nutzen, wobei sie nur mit ihren Genossenschaftseinlagen haften. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Sie ist eine juristische Person, unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder, und besitzt eigene Rechte und Pflichten. Geschäftsführung und Vertretung werden durch Organe wahrgenommen, die nicht Gesellschafter sein müssen. Die GmbH entsteht durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister und dient vorrangig der Gewinnerzielung. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.) Beispiel: Ein kleines Softwareunternehmen, das von drei Gründern gegründet wird. Sie zahlen jeweils 10.000 € als Stammkapital ein, haften aber nicht persönlich für Unternehmensschulden. Die Geschäftsführung übernimmt einer der Gründer, während die Gesellschafterversammlung über Gewinne und Investitionen entscheidet. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Aktiengesellschaft

    Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person des privaten Rechts, deren Eigentümer Aktionäre sind, die nur mit ihrer Einlage haften. Sie entsteht durch notarielle Satzung und Eintragung ins Handelsregister und dient vorrangig der Gewinnerzielung. Die AG wird durch Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung geführt und vertreten. Ihr Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen, das in Aktien aufgeteilt ist, die an Aktionäre ausgegeben werden. Gewinne werden durch Beschluss der Hauptversammlung verwendet, und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.) Beispiel: Ein Unternehmer gründet eine AG, gibt 50.000 EUR Grundkapital in Form von Aktien aus und übernimmt die Geschäftsführung im Vorstand. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, während die AG selbst Verträge abschließt, Kredite aufnimmt und Gewinne in der Hauptversammlung verteilt. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kapitalgesellschaft

    Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, deren Eigentümer (Aktionär oder Gesellschafter) nur mit ihrer Einlage haften. Sie ist unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder, haftet beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen und besitzt eigene Rechte und Pflichten. Die Geschäftsführung und Vertretung werden durch bestimmte Organe wahrgenommen, die nicht zwingend Gesellschafter sein müssen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.) Beispiele: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Personengesellschaft

    Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf vertraglicher Grundlage zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; Träger von Rechten und Pflichten sind die Gesellschafter selbst. Diese haften in der Regel unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 22 f.) Beispiele: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kommanditgesellschaft

    Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) nur in Höhe seiner Einlage haftet. Damit verbindet sie Elemente der OHG mit einer Haftungsbegrenzung für bestimmte Gesellschafter. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 26) Beispiel: Ein Unternehmer gründet eine Kommanditgesellschaft, um ein Restaurant zu betreiben. Herr Sievertsen tritt dabei als Komplementär auf, er führt das Restaurant, trifft alle geschäftlichen Entscheidungen und haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Frau Christiansen ist Kommanditistin, sie bringt 50.000 Euro als Einlage in die Gesellschaft ein, beteiligt sich nicht an der Geschäftsführung und haftet nur in Höhe dieser Einlage. Auf diese Weise kann Herr Sievertsen das Restaurant leiten, während Frau Christiansen sich finanziell beteiligt, ohne ein höheres Risiko einzugehen. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Offene Handelsgesellschaft

    Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft nach §§ 105–160 HGB, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma gerichtet ist. Sie entsteht durch Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister (oder schon durch Aufnahme des Geschäftsbetriebs). Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt (Einzelvertretungsprinzip, sofern nichts anderes vereinbart ist). Für die Verbindlichkeiten der OHG haften die Gesellschafter unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch, sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 23 ff.) Beispiel: Die Brüder Hansen betreiben gemeinsam einen Großhandel für Elektroteile. Sie schließen einen Gesellschaftsvertrag, tragen die Firma „Hansen Elektroteile OHG“ ins Handelsregister ein und haften beide unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Partnerschaft

    Die Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe – wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten – zusammenschließen, um ihre Berufe gemeinsam auszuüben. Sie ist keine Handelsgesellschaft und kann nur von natürlichen Personen gegründet werden. Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist verpflichtend, und die Eintragung ins Partnerschaftsregister erforderlich. Die Partner haften grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch, jedoch bei beruflichen Fehlern nur diejenigen, die den Auftrag bearbeitet haben. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 21 f.) Beispiel: Drei Rechtsanwälte schließen sich zu einer Partnerschaft zusammen, um gemeinsam eine Kanzlei zu betreiben. Jeder ist Partner, sie treten unter einem gemeinsamen Namen auf und haften nur für Fehler in den Mandaten, die sie selbst bearbeitet haben. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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