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Eingetragene Genossenschaft

Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Kapitalgesellschaft, die durch ihre Satzung organisiert ist und im Genossenschaftsregister eingetragen wird. Die Mitglieder beteiligen sich mit Einlagen am Genossenschaftsvermögen, haften aber grundsätzlich nur mit diesem Vermögen. Die eG besitzt eigene Rechte und Pflichten, wird von Organen wie Vorstand und Aufsichtsrat geführt und dient in erster Linie der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.)


Beispiel: Eine Wohnungsbaugenossenschaft, bei der die Mitglieder gemeinsam Wohnungen erwerben, verwalten und nutzen, wobei sie nur mit ihren Genossenschaftseinlagen haften.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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