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  • Referendariat - 125. Schultag

    Am heutigen Schultag im Referendariat habe ich die ersten vier Stunden Controlling bei den Einzelhandelskaufleuten unterrichtet. Wir haben dabei die Dreisatzrechnung vertieft und die Lernenden wurden selbst aktiv, indem sie eigene Aufgaben erstellt und sich gegenseitig korrigiert haben. Anschließend folgten zwei Unterrichtsstunden in der Klasse, in der ich kommende Woche meine Lehrprobe ablege. Die verwendete Placemat-Methode verlief diesmal leider holprig, da es trotz vorbereiteter Hilfskarten viele offene Fragen gab und der Unterricht vermehrt von Störungen geprägt war. Zum Abschluss gab es zwei Einheiten Volkswirtschaftslehre in der Höheren Handelsschule, in denen die Lernenden Arbeitsmaterialien zum Konjunkturzyklus bearbeiteten, welche wir am Ende gemeinsam besprachen.

  • Sukzessivplanung

    Die Sukzessivplanung ist ein methodisches Grundprinzip zur Sicherung der Flexibilität bei Anpassungserfordernissen. Im Gegensatz zur Simultanplanung werden die Suche, Beurteilung und insbesondere die Auswahl von Alternativen zeitlich aufgeschoben, um zunächst bessere Informationen über die zukünftige Entwicklung zu gewinnen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 225) Beispiel: Ein Unternehmen muss entscheiden, ob es eine neue Produktionsanlage kauft oder mietet. Statt sofort eine Entscheidung zu treffen, wartet es zunächst auf bessere Informationen über die zukünftige Nachfrage und die Preise. Erst danach werden die Alternativen endgültig beurteilt und ausgewählt. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Substanzkosten

    Substanzkosten dienen der Ermittlung des tatsächlichen Einkaufspreises im Rahmen der Bezugskalkulation. Sie umfassen Preiskorrekturen wie Qualitätszuschläge, Mengenkorrekturen bei abweichenden Liefermengen sowie Kosten für eine eventuell erforderliche Bearbeitung oder Veredelung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224 f.) Beispiel: Ein Unternehmen kauft 100 kg Rohstoff zu 10 € je kg. Wegen einer höheren Qualität fällt ein Zuschlag von 0,50 € je kg an, außerdem entstehen 20 € Bearbeitungskosten. Die Substanzkosten betragen somit 70 € (50 € Qualitätszuschlag + 20 € Bearbeitungskosten) und werden bei der Ermittlung des tatsächlichen Einkaufspreises berücksichtigt. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Subsidiary

    Subsidiary (Tochterunternehmen) bezeichnet nach IAS 27.4 ein vom Mutterunternehmen beherrschtes Unternehmen. Das Mutterunternehmen kann die Finanzpolitik und Geschäftspolitik der Subsidiary bestimmen, um aus deren Tätigkeit einen eigenen Nutzen zu ziehen. Damit beschreibt Subsidiary die stärkste Form der Einflussnahme und Beherrschung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224) Beispiel: Die Muttergesellschaft M beherrscht die Tochtergesellschaft T und kann deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen. Entscheidet M beispielsweise über wesentliche Investitionen und die Geschäftsausrichtung von T, handelt es sich bei T um eine Subsidiary von M. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stufenleiterverfahren

    Das Stufenleiterverfahren (Treppenverfahren, Step-Ladder-Method) ist ein Verfahren zur gesamtleistungsbezogenen Abrechnung der Kosten innerbetrieblicher Leistungen. Dabei werden zunächst die Primärkosten der allgemeinen Hilfskostenstellen und anschließend die daraus entstandenen primären und sekundären Kosten der bereichsbezogenen Hilfskostenstellen stufenweise auf die Endkostenstellen verrechnet. Voraussetzung ist eine eindeutige Reihenfolge des Leistungsstroms; wechselseitige Leistungsverflechtungen zwischen Hilfskostenstellen spielen dabei keine oder nur eine geringe Rolle. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224) Beispiel: Ein Unternehmen hat die Hilfskostenstellen Energie und Instandhaltung sowie die Endkostenstellen Produktion und Verwaltung. Die Energiekosten werden zuerst vollständig verteilt. Anschließend werden die nun ermittelten Kosten der Instandhaltung zusammen mit deren eigenen Primärkosten auf Produktion und Verwaltung verrechnet. Die Kosten werden somit stufenweise weitergegeben – wie bei einer Treppe. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stufenkalkulation

    Die Stufenkalkulation ist eine spezielle Form der Divisions- und Zuschlagskalkulation, bei der der Betrieb entsprechend dem Produktionsprozess in mehrere Produktionsstufen aufgeteilt wird. Jede selbstständig abrechnende Kostenstelle stellt dabei eine Produktionsphase dar, deren Ergebnis ein absatzfähiges Produkt ist. Die Leistungen einer Vorstufe werden mit ihren Selbstkosten oder Verrechnungspreisen in die Kalkulation der nachgelagerten Stufe übernommen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 224) Beispiel: Ein Unternehmen stellt zunächst Grundstoff A her, der mit 20 € Selbstkosten je Einheit an die nächste Produktionsstufe weitergegeben wird. Dort entstehen zusätzlich 15 € Kosten für die Weiterverarbeitung. Die Selbstkosten des fertigen Produkts betragen damit 35 € je Stück. Die 20 € der Vorstufe gehen als Kosten in die Kalkulation der zweiten Stufe ein. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stückkostenminimum

    Das Stückkostenminimum ist der tiefste Punkt der Stückkostenkurve. Die dort erreichte Ausbringungsmenge wird als Optimalbeschäftigung bezeichnet. Dabei wird grundsätzlich ein U-förmiger Verlauf der Stückkosten unterstellt. Bei linearem Kostenverlauf liegt das Stückkostenminimum an der Kapazitätsgrenze. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 223) Beispiel: Ein Unternehmen hat bei einer Produktion von 5.000 Stück Stückkosten von 12 €, bei 8.000 Stück nur noch 10 € und bei 10.000 Stück wieder 11 €. Das Stückkostenminimum liegt somit bei 8.000 Stück mit 10 € je Stück. Die Ausbringungsmenge von 8.000 Stück entspricht der Optimalbeschäftigung. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stückkosten

    Stückkosten sind die Selbstkosten, die auf eine einzelne Leistungseinheit bzw. ein einzelnes Stück eines Erzeugnisses entfallen. Sie werden im Rahmen der Kalkulation ermittelt und zeigen, wie hoch die Kosten je produzierter Einheit sind. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 223) Beispiel: Für die Herstellung von 1.000 Stück eines Produkts entstehen insgesamt 50.000 € Selbstkosten. Die Stückkosten betragen somit 50.000 € ÷ 1.000 = 50 € je Stück. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stückerfolg

    Der Stückerfolg ist der durch die Herstellung oder den Verkauf einer Produktionseinheit erzielte Gewinn bzw. Verlust. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Nettoerlös pro Stück und Stückkosten. Beim Nettostückerfolg enthalten die Stückkosten auch anteilige fixe Kosten, beim Bruttostückerfolg dagegen nur variable Kosten bzw. Einzelkosten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 223) Beispiel: Ein Produkt wird für 100 € netto verkauft. Die variablen Stückkosten betragen 60 €, zusätzlich entfallen 20 € fixe Kosten auf jedes Stück. Der Bruttostückerfolg beträgt somit 100 € − 60 € = 40 €, der Nettostückerfolg dagegen 100 € − 80 € = 20 € je Stück. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stückdeckungsbeitrag

    Der Stückdeckungsbeitrag (Stückbeitrag) ist die Differenz aus dem Nettoerlös und den einer einzelnen Mengeneinheit bzw. Volumeneinheit eines Erzeugnisses zurechenbaren Stückeinzelkosten. Er zeigt, welchen Beitrag eine einzelne Produkteinheit zur Deckung der Gemeinkosten und zum Unternehmenserfolg leistet und ist daher eine wichtige Erfolgsgröße für die Produktions- und Absatzprogrammplanung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 223) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft ein Produkt für 50 € netto je Stück. Die zurechenbaren Stückeinzelkosten betragen 30 €. Der Stückdeckungsbeitrag beträgt somit 50 € − 30 € = 20 € je Stück. Bei 1.000 verkauften Stück ergibt sich ein Gesamtdeckungsbeitrag von 20.000 €. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stiller Gesellschafter

    Ein stiller Gesellschafter ist eine Person, die sich am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, ohne dass diese Beteiligung nach außen erkennbar ist. Seine Haftung ist grundsätzlich auf seine Einlage beschränkt. Beim typischen stillen Gesellschafter besteht grundsätzlich eine Gewinnbeteiligung bei nur geringfügigen Mitspracherechten. Der atypische stille Gesellschafter ist dagegen Mitunternehmer und am Erfolg und Misserfolg sowie an stillen Reserven und dem Geschäftswert oder Firmenwert beteiligt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 222) Beispiel: Eine Person beteiligt sich mit 50.000 € am Unternehmen eines anderen, ohne nach außen als Gesellschafter aufzutreten. Als typischer stiller Gesellschafter erhält sie beispielsweise 5 % des Gewinns, hat aber kaum Mitspracherechte. Als atypischer stiller Gesellschafter wäre sie dagegen auch am Verlust und an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt und hätte entsprechend weitergehende Mitspracherechte. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

  • Stichtagsmethode

    Die Stichtagsmethode ist eine Methode zur Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss. Dabei werden die Bilanzposten zum Kurs des Bilanzstichtags und die Posten der Gewinnrechnung und Verlustrechnung zum Kurs des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vereinfachend kann für die Gewinnrechnung und Verlustrechnung auch ein Durchschnittskurs verwendet werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 222) Beispiel: Ein ausländisches Tochterunternehmen weist zum Bilanzstichtag 1 Mio. US-$ Vermögen aus. Bei einem Stichtagskurs von 1 € = 1,10 US-$ werden die 1 Mio. US-$ mit diesem Kurs in Euro umgerechnet. Umsatzerlöse aus dem Geschäftsjahr werden dagegen grundsätzlich mit den jeweiligen Tageskursen bzw. vereinfachend mit einem Durchschnittskurs umgerechnet. Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen. 3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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