top of page

SUCHE

7558 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Referendariat - 74. Schultag

    Am heutigen Schultag im Referendariat habe ich mich in zwei Unterrichtseinheiten im Fach Controlling mit dem optimalen Produktionsprogramm beschäftigt. Nach einer kurzen Wiederholung der Kostenverläufe sind wir direkt in die Deckungsbeitragsrechnung eingestiegen, also den absoluten und relativen Deckungsbeitrag, um herauszufinden, welches Produktionsprogramm optimal ist. Als Ausgangssituation habe ich den Schülerinnen und Schülern eine Problemstellung gegeben, bei der sie selbst erkennen sollten, worum es geht und eine Fragestellung entwickeln sollten. Konkret ging es darum, in welcher Reihenfolge verschiedene Fahrradmodelle produziert werden sollen und wie viel von jedem. Es gab ein paar Schwierigkeiten, daher habe ich den Schülerinnen und Schüler eine Strukturierungsidee an der Tafel vorgeschlagen, an die ich nächste Woche anknüpfen werde. In den darauffolgenden beiden Stunden war ich in der höheren Handelsschule, also der höheren Berufsfachschule, im Fach Volkswirtschaftslehre und habe eine Klassenarbeit schreiben lassen. Es gab keine besonderen Vorkommnisse, viele Schülerinnen und Schüler haben sogar früher abgegeben und damit endete der Unterricht. Einen ersten Eindruck von den Arbeiten habe ich mir schon verschafft, aber korrigiert habe ich noch nichts.

  • Schädlicher Beteiligungserwerb

    Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, wodurch Verlustvorträge ganz oder teilweise untergehen. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 145) Beispiel: Eine GmbH hat hohe Verlustvorträge aus den Vorjahren. Ein Investor kauft 60 % der Anteile an der GmbH. Da mehr als 50 % der Anteile übertragen werden, liegt ein schädlicher Beteiligungserwerb vor und die Verlustvorträge gehen verloren. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Organschaft

    Eine Organschaft ist eine steuerliche Regelung, bei der das Einkommen einer Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) dem Mutterunternehmen (Organträger) zugerechnet wird, sodass der Organträger die Gewinne versteuert. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 140 ff.) Beispiel: Eine Muttergesellschaft hält 100 % an einer Tochter-GmbH. Die Tochter erzielt einen Gewinn von 200.000 €, die Mutter 100.000 €. Durch eine Organschaft wird der Gewinn der Tochter der Mutter zugerechnet, sodass die Mutter insgesamt 300.000 € versteuern muss. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Verdeckte Einlage

    Eine verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht als offene Einlage erfolgt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 138 f.) Beispiel: Ein Gesellschafter verkauft seiner GmbH ein Grundstück für 1 Mio. €, obwohl es tatsächlich 2 Mio. € wert ist. Der Preisvorteil von 1 Mio. € gilt als verdeckte Einlage, da die GmbH einen Vorteil erhält, den ein fremder Dritter nicht gewähren würde. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Verdeckte Gewinnausschüttung

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine verdeckte Vorteilsgewährung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter, die den Gewinn mindert und durch das Gesellschaftsverhältnis (nicht durch eine angemessene Gegenleistung) veranlasst ist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 136 f.) Beispiel: Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter ein Gehalt von 200.000 €, obwohl nur 100.000 € angemessen wären. Der überhöhte Teil von 100.000 € gilt als verdeckte Gewinnausschüttung, da er nicht fremdüblich ist. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Körperschaftsteuerpflicht

    Die Körperschaftsteuerpflicht bedeutet, dass juristische Personen (z. B. GmbH oder AG) ihre Gewinne mit Körperschaftsteuer versteuern müssen. Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben (Besteuerung des Welteinkommens), und beschränkt steuerpflichtig, wenn sie nur inländische Einkünfte erzielen, ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 127) Beispiel: Eine GmbH hat ihren Sitz in Deutschland und erzielt Gewinne im Inland und Ausland. Da sie ihren Sitz im Inland hat, ist sie unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und muss ihre gesamten Gewinne in Deutschland versteuern. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Thesaurierungsbegünstigung

    Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine steuerliche Regelung, bei der nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, solange sie im Unternehmen verbleiben. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 123) Beispiel: Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewinn von 100.000 € und entnimmt ihn nicht, sondern lässt ihn im Betrieb. Auf Antrag wird dieser Gewinn nicht mit dem normalen Einkommensteuersatz, sondern nur mit 28,25 % besteuert. Dadurch bleibt mehr Geld im Unternehmen für Investitionen. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Unterhaltsaufwendungen

    Unterhaltsaufwendungen sind Zahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 117) Beispiel: Ein Vater unterstützt seinen volljährigen Sohn mit 8.000 € im Jahr. Da der Sohn unterhaltsberechtigt ist und kein Kindergeld mehr gezahlt wird, kann der Vater die Unterhaltsaufwendungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerlich absetzen. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Behinderten-Pauschbetrag

    Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung, der ohne Einzelnachweis von Kosten gewährt wird und sich nach dem Grad der Behinderung richtet. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 117) Beispiel: Eine Person mit einem Grad der Behinderung von 50 erhält einen Behinderten-Pauschbetrag. Diesen kann sie pauschal von ihrem Einkommen abziehen, ohne einzelne behinderungsbedingte Kosten nachweisen zu müssen. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Ausbildungsfreibetrag

    Der Ausbildungsfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Eltern, wenn ihr volljähriges Kind sich in Ausbildung befindet und auswärts untergebracht ist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 117) Beispiel: Eine Mutter hat einen volljährigen Sohn, der in einer anderen Stadt studiert und dort wohnt. Da er sich in Ausbildung befindet und auswärts untergebracht ist, kann die Mutter den Ausbildungsfreibetrag von ihrem Einkommen abziehen. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Privatabzüge

    Privatabzüge sind Aufwendungen für die private Lebensführung, die steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar sind, da sie nicht der Einkünfteerzielung dienen (§ 12 EStG). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 111) Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 30.000 € und gibt sein Geld für Miete, Lebensmittel und Urlaub aus. Diese privaten Ausgaben sind Privatabzüge und dürfen steuerlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

  • Reinvestitionsrücklage

    Die Reinvestitionsrücklage ermöglicht es, Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter (stille Reserven) auf neue Wirtschaftsgüter zu übertragen, sodass die Besteuerung zunächst aufgeschoben wird. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 107) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft ein Grundstück mit einem Gewinn von 80.000 €. Anstatt diesen Gewinn sofort zu versteuern, bildet es eine Reinvestitionsrücklage und kauft später ein neues Grundstück. Die 80.000 € werden auf das neue Grundstück übertragen, sodass die Steuer zunächst nicht anfällt. von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

bottom of page