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- Ökonomismus
Der Ökonomismus ist eine Betrachtungsweise, bei der individuelles und gesellschaftliches Handeln ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 452) Beispiel: Ein Unternehmen entscheidet sich nur für die kostengünstigste Produktionsmethode, obwohl sie der Umwelt schadet. Dabei werden ausschließlich wirtschaftliche Vorteile berücksichtigt und soziale oder ökologische Folgen außer Acht gelassen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Ökosoziale Marktwirtschaft
Die ökosoziale Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung, in der der Umwelt der gleiche Stellenwert wie der Wirtschafts- und Sozialpolitik eingeräumt wird. Ziel ist es, natürliche Ressourcen zu schonen, Umweltkosten nach dem Verursacherprinzip zu berücksichtigen und umweltfreundliches Wirtschaften durch marktwirtschaftliche Anreize zu fördern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 452 ff.) Beispiel: Der Staat führt eine CO₂-Steuer ein. Unternehmen, die viel CO₂ ausstoßen, müssen höhere Kosten tragen. Dadurch lohnt es sich, in umweltfreundliche Technologien zu investieren und die Umwelt zu schützen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Ökosystem
Ein Ökosystem ist ein Teil der Umwelt, in dem Lebewesen und ihre Umwelt miteinander in Wechselwirkung stehen. Es umfasst sowohl die Organismen als auch ihre natürlichen Lebensbedingungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 455) Beispiel: Ein Wald ist ein Ökosystem. Bäume, Tiere, Pilze und Mikroorganismen leben dort zusammen und sind aufeinander sowie auf Faktoren wie Boden, Wasser und Sonnenlicht angewiesen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Offizialdelikte
Offizialdelikte sind Straftaten, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden. Dafür ist kein Strafantrag des Opfers erforderlich. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 456) Beispiel: Nach einem schweren Raubüberfall nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat automatisch, auch wenn das Opfer keinen Strafantrag stellt. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- OPEC
Die OPEC (Organization of Petroleum Exporting Countries) ist eine 1960 gegründete Organisation erdölexportierender Länder. Ihr Ziel ist es, die Erdölpolitik ihrer Mitgliedstaaten abzustimmen und Einfluss auf die Weltmarktpreise für Erdöl zu nehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 456) Beispiel: Die OPEC beschließt gemeinsam, die Erdölförderung zu verringern. Dadurch wird das Angebot an Erdöl auf dem Weltmarkt kleiner, wodurch der Ölpreis steigen kann. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Orderklausel
Eine Orderklausel ist ein Vermerk auf einem Wertpapier, durch den dieses zu einem Orderpapier wird. Dadurch kann das Wertpapier durch ein Indossament auf eine andere Person übertragen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457) Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Schuldverschreibung mit einer Orderklausel auf den Namen von Frau X aus. X kann das Wertpapier durch ein Indossament an Herrn Y übertragen, der anschließend der neue Berechtigte ist. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Orderpapiere
Orderpapiere sind Wertpapiere, die auf den Namen eines bestimmten Berechtigten ausgestellt sind. Sie können durch ein Indossament auf eine andere Person übertragen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457) Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen auf den Namen von Frau X lautenden Scheck über 5.000 € aus. Frau X überträgt den Orderscheck durch ein Indossament an Herrn Y, der den Scheck anschließend bei seiner Bank einlösen kann. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Orderscheck
Ein Orderscheck ist ein Scheck, auf dem ein bestimmter Zahlungsempfänger (Begünstigter) genannt ist. Er kann durch ein Indossament, also eine schriftliche Übertragung auf der Rückseite des Schecks, an eine andere Person weitergegeben werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457) Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Orderscheck über 2.000 € auf den Namen von Frau X aus. Frau X überträgt den Scheck durch ein Indossament an Herrn Y, der den Betrag anschließend bei seiner Bank einlösen kann. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Ordnungsinkonform
Ordnungsinkonform bedeutet, dass eine wirtschaftspolitische Maßnahme den Zielen und Prinzipien der geltenden Wirtschaftsordnung widerspricht und dadurch ihre Funktionsfähigkeit oder Effizienz beeinträchtigt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457) Beispiel: Der Staat schreibt allen Unternehmen dauerhaft feste Verkaufspreise vor. In einer sozialen Marktwirtschaft gilt dies als ordnungsinkonform, weil dadurch der freie Wettbewerb eingeschränkt wird und die Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung verletzt werden. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Ordnungskonform
Ordnungskonform bedeutet, dass eine wirtschaftspolitische Maßnahme mit den Zielen und Prinzipien der geltenden Wirtschaftsordnung übereinstimmt und deren Funktionsfähigkeit unterstützt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457) Beispiel: Der Staat erlässt ein Gesetz, das den Wettbewerb stärkt und Monopole verhindert. Diese Maßnahme gilt als ordnungskonform, weil sie den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entspricht und einen fairen Wettbewerb fördert. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde. Sie richtet sich nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie nach den in den letzten vier Jahren vereinbarten Mieten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 460) Beispiel: Ein Vermieter vermietet eine 70 m² große Wohnung für 750 € Kaltmiete im Monat. Da die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen in derselben Gemeinde bei 800 € liegt, kann er die Miete auf 800 € erhöhen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag
- Pächterpfandrecht
Das Pächterpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht des Pächters an den mitgepachteten Inventargegenständen, die sich in seinem Besitz befinden. Es dient zur Sicherung von Forderungen, die das mitgepachtete Inventar betreffen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 461) Beispiel: Ein Landwirt pachtet einen Bauernhof mit Maschinen und Inventar. Hat er Ansprüche, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, kann er dafür das gesetzliche Pächterpfandrecht geltend machen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag


