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- Kontrahierungspolitik
Die Kontrahierungspolitik umfasst alle Entscheidungen eines Unternehmens über Preise und Verkaufsbedingungen. Dazu gehören z. B. die Höhe des Preises, Rabatte, Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft ein Produkt für 100 €. Bei einer Bestellung von mehr als 10 Stück gewährt es 10 % Rabatt und bietet dem Kunden zusätzlich eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen an. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Sachkonten
Sachkonten sind die Konten des Hauptbuchs, deren Abschluss in die Bilanz und Gewinnrechnung und Verlustrechnung (GuV) eingeht. Sie erfassen also die Geschäftsvorfälle des Unternehmens nach Sachbereichen. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Kauft ein Unternehmen Waren für 2.000 €, wird der Vorgang auf entsprechenden Sachkonten, z. B. „Wareneingang“ und „Bank“, erfasst. Im Gegensatz dazu beziehen sich Personenkonten immer auf einen bestimmten Kunden oder Lieferanten. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Kontenplan
Ein Kontenplan ist ein Verzeichnis aller Konten einer Buchhaltung, das diese sachlich und zeitlich ordnet. Der Kontenplan ist dabei unternehmensspezifisch, während der Kontenrahmen als allgemeine Vorlage für Unternehmen einer Branche dient. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Industriekontenrahmen Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Kontenarten
Kontenarten sind bestimmte Gruppen von Konten in der Buchführung, mit denen Veränderungen in der Bilanz erfasst werden. Man unterscheidet vor allem Aktivkonten für Vermögenswerte und Passivkonten für Kapital und Schulden. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Kauft ein Unternehmen für 5.000 € eine Maschine, wird die Erhöhung des Anlagevermögens auf einem Aktivkonto „Maschinen“ erfasst. Wird dafür ein Kredit aufgenommen, wird die entsprechende Schuld auf einem Passivkonto „Darlehen“ erfasst. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Konnossement
Ein Konnossement ist ein Transportdokument im Seeverkehr, das bestätigt, dass der Schiffer bzw. Seefrachtführer die Waren zur Beförderung übernommen hat. Der Inhaber des Konnossements kann damit grundsätzlich die Herausgabe der Ware verlangen. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland kauft Waren aus China. Der Verkäufer übergibt die Ware an ein Schiff und erhält dafür ein Konnossement. Der Käufer kann am deutschen Hafen gegen Vorlage des Konnossements die Waren in Empfang nehmen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Konkurrenten
Konkurrenten sind Teilnehmer, meist Anbieter, die auf demselben Markt miteinander im Wettbewerb stehen, um Kunden zu gewinnen. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Auf dem Smartphone-Markt konkurrieren Apple und Samsung um Kunden. Beide bieten ähnliche Produkte an und versuchen, möglichst viele Käufer für sich zu gewinnen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Kongruenzprinzip
Das Kongruenzprinzip besagt, dass die Summe aller Periodenerfolge dem Gesamterfolg eines Unternehmens entsprechen muss. Alle Erträge und Aufwendungen sollen also über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens berücksichtigt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen erzielt über seine gesamte Lebensdauer 500.000 € Erträge und hat 400.000 € Aufwendungen. Der Gesamterfolg beträgt somit 100.000 € Gewinn. Nach dem Kongruenzprinzip muss die Summe der Gewinne und Verluste aller einzelnen Jahre ebenfalls 100.000 € ergeben. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Konglomerat
Ein Konglomerat ist ein stark diversifiziertes Unternehmen, das in verschiedenen, meist nicht miteinander verbundenen Branchen tätig ist. Es vereint also unterschiedliche Geschäftsbereiche unter einem Unternehmen. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Ein Konzern besitzt gleichzeitig ein Versicherungsunternehmen, einen Lebensmittelhersteller und einen Elektronikhersteller. Die Geschäftsbereiche haben wenig miteinander zu tun, gehören aber zum selben Konzern. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Konfliktmanagement
Das Konfliktmanagement bezeichnet die Steuerung und Lösung von Konflikten zwischen Personen oder Gruppen. Ziel ist es, Störungen im Arbeitsablauf und Demotivation zu vermeiden. Dafür können z. B. Verhandlungen, Vermittlungen oder Schlichtungen eingesetzt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Zwei Mitarbeiter streiten darüber, wer für ein Projekt verantwortlich ist. Der Vorgesetzte führt ein Gespräch mit beiden, klärt die Zuständigkeiten und vereinbart eine Lösung, mit der beide einverstanden sind. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine örtliche Steuer, die von Gemeinden aufgrund eigener Steuersatzungen erhoben wird. Sie dient dazu, die Gemeinden zu finanzieren. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Eine Gemeinde erhebt eine Hundesteuer. Wer in dieser Gemeinde einen Hund hält, muss dafür jährlich einen bestimmten Steuerbetrag an die Gemeinde zahlen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Kombinationsprozess der Produktionsfaktoren
Der Kombinationsprozess der Produktionsfaktoren beschreibt, wie ein Unternehmen Produktionsfaktoren miteinander kombiniert, um Güter oder Dienstleistungen herzustellen. Ziel ist es, diese Kombination möglichst effizient zu gestalten und zu optimieren. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Eine Bäckerei kombiniert Arbeitskräfte, Mehl und Brotbackmaschinen miteinander, um Brot herzustellen. Sie kann beispielsweise untersuchen, wie viele Mitarbeiter und wie viel Maschineneinsatz nötig sind, um mit einer bestimmten Menge Mehl möglichst viele Brote herzustellen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Kollegium
Ein Kollegium ist die dauerhafte Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen oder Hierarchieebenen, die gemeinsam bestimmte Aufgaben oder Probleme bearbeiten. Im Gegensatz zu Projektgruppen ist es nicht zeitlich befristet. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen bildet einen Umweltausschuss mit Mitarbeitern aus Produktion, Verwaltung und Management. Das Kollegium entwickelt gemeinsam Maßnahmen, um den Energieverbrauch des Unternehmens zu senken. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv


