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  • Wirtschaftsdidaktische Relevanzprinzipien

    Wirtschaftsdidaktische Relevanzprinzipien sind Kriterien zur Auswahl von Lerninhalten im Wirtschaftsunterricht. Sie stellen sicher, dass Unterrichtsinhalte wissenschaftlich fundiert sind (Wissenschaftsprinzip), einen Bezug zu den Lebenssituationen der Lernenden haben (Situationsprinzip bzw. Praxisprinzip) und zur Entwicklung von Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz beitragen (Persönlichkeitsprinzip). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 515 ff.) Beispiel: Im Unterricht wird das Thema „Online-Shopping und Verbraucherschutz“ behandelt. Dabei lernen die Schülerinnen und Schüler die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Online-Kaufs (Wissenschaftsprinzip), setzen sich mit ihren eigenen Kaufentscheidungen auseinander (Situationsprinzip) und reflektieren verantwortungsbewusstes Konsumverhalten (Persönlichkeitsprinzip). May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Rent Seeking

    Rent Seeking bezeichnet das Bestreben von Einzelpersonen oder Interessengruppen, Einkommen oder wirtschaftliche Vorteile durch staatliche Maßnahmen, Regelungen oder Transferleistungen zu erhalten, anstatt diese durch eigene wirtschaftliche Leistung am Markt zu erwirtschaften. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 517) Beispiel: Ein Unternehmen setzt sich bei der Regierung erfolgreich für staatliche Subventionen für seine Branche ein. Dadurch erzielt es zusätzliche Einnahmen, ohne seine Produkte zu verbessern oder effizienter zu produzieren. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Rentenreform

    Eine Rentenreform ist die gesetzliche Neugestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie umfasst Änderungen der Regelungen zu Rentenansprüchen, Beiträgen und dem Renteneintrittsalter, um die Finanzierung und Leistungsfähigkeit des Rentensystems langfristig zu sichern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 518) Beispiel: Mit der Rentenreform von 2007 wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dadurch sollen die steigende Lebenserwartung und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Rentenschuld

    Eine Rentenschuld ist eine besondere Form der Grundschuld, bei der nicht die Rückzahlung eines bestimmten Geldbetrags, sondern die regelmäßige Zahlung einer Rente aus einem Grundstück geschuldet wird. Sie ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden und kann gegen Zahlung der im Grundbuch festgelegten Ablösesumme beendet werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 518) Beispiel: Ein Grundstückseigentümer verpflichtet sich, dem Gläubiger jährlich 3.000 Euro aus den Erträgen seines Grundstücks zu zahlen. Diese regelmäßige Zahlung ist als Rentenschuld im Grundbuch eingetragen. Möchte der Eigentümer die Verpflichtung beenden, kann er die vereinbarte Ablösesumme bezahlen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Gesetzliche Rentenversicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und dient der finanziellen Absicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene. Sie wird hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie durch staatliche Zuschüsse finanziert und zahlt unter anderem Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 518 ff.) Beispiel: Eine Arbeitnehmerin zahlt während ihres gesamten Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Mit 67 Jahren geht sie in den Ruhestand und erhält monatlich eine Altersrente, die ihr als finanzielle Absicherung im Alter dient. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Reparaturkostenabrechnung

    Die Reparaturkostenabrechnung ist die Berechnung der Kosten einer Reparatur durch den Handwerker. Dabei dürfen grundsätzlich nur die üblichen und angemessenen Preise für Arbeitszeit und Material berechnet werden. Was als üblich gilt, kann je nach Region und Betriebsart unterschiedlich sein. Ist der Kunde mit der Rechnung nicht einverstanden, kann er eine Schiedsstelle einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 520) Beispiel: Eine Autowerkstatt repariert die Bremsen eines Fahrzeugs und stellt dem Kunden 200 Euro für Arbeitszeit sowie 100 Euro für Ersatzteile in Rechnung. Die Reparaturkostenabrechnung beträgt somit insgesamt 300 Euro. Hält der Kunde den Preis für unangemessen hoch, kann er die Rechnung überprüfen lassen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Reparaturvertrag

    Ein Reparaturvertrag ist ein Werkvertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Funktionsfähigkeit einer defekten Sache wiederherzustellen. Der Auftragnehmer schuldet dabei den erfolgreichen Abschluss der Reparatur und erhält dafür eine vereinbarte oder übliche Vergütung. Auf Reparaturverträge finden die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 520 ff.) Beispiel: Eine Person bringt ihr defektes Fahrrad in eine Werkstatt, damit die beschädigten Bremsen ausgetauscht werden. Mit der Beauftragung der Reparatur kommt ein Reparaturvertrag zustande. Die Werkstatt ist verpflichtet, die Bremsen ordnungsgemäß zu reparieren, und der Kunde muss nach erfolgreicher Reparatur den vereinbarten Preis bezahlen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Reservewährung

    Eine Reservewährung ist eine international anerkannte Leitwährung, die im weltweiten Handel häufig verwendet wird und von Staaten als Währungsreserve gehalten wird. Zu den wichtigsten Reservewährungen zählen der US-Dollar, der Euro, der japanische Yen, der Schweizer Franken und das britische Pfund Sterling. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 522 f.) Beispiel: Die Deutsche Bundesbank hält einen Teil ihrer Währungsreserven in US-Dollar. Dadurch kann Deutschland internationale Zahlungen leichter abwickeln und auf Entwicklungen an den Finanzmärkten flexibel reagieren. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Restschuldversicherung

    Eine Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung, die zur Absicherung eines Kredits abgeschlossen wird. Sie übernimmt im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers die noch offenen Kreditraten bzw. die Restschuld. Die Laufzeit der Versicherung entspricht in der Regel der Laufzeit des Kredits. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 523) Beispiel: Eine Person nimmt einen Ratenkredit über 15.000 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren auf und schließt eine Restschuldversicherung ab. Wird sie während dieser Zeit dauerhaft arbeitsunfähig oder verstirbt, übernimmt die Versicherung die verbleibende Kreditschuld gegenüber der Bank. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • David Ricardo

    David Ricardo (1772–1823) war ein britischer Nationalökonom und einer der bedeutendsten Vertreter der klassischen Nationalökonomie nach Adam Smith. Er entwickelte wichtige wirtschaftliche Theorien, unter anderem zum Freihandel, zur Einkommensverteilung und zum Ertragsgesetz. Ricardo vertrat die Ansicht, dass freier Handel und wirtschaftliche Freiheit entscheidend für den Wohlstand einer Gesellschaft sind. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 523 f.) Beispiel: Ricardos Theorie des komparativen Kostenvorteils zeigt, dass zwei Länder vom Freihandel profitieren können. Produziert Portugal Wein besonders effizient und England Tuch, sollten sich beide Länder auf das jeweils günstigere Produkt spezialisieren und miteinander handeln. Dadurch können beide Länder ihren Wohlstand steigern. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Richtpreise

    Richtpreise sind vom Staat festgelegte Preise, von denen innerhalb bestimmter Grenzen nach oben oder unten abgewichen werden darf. Sie dienen als Orientierung für die Preisgestaltung und sind in der Regel weniger verbindlich als Höchst- oder Mindestpreise. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 524) Beispiel: Der Staat legt für ein Kilogramm Kartoffeln einen Richtpreis von 2 Euro fest. Händler dürfen die Kartoffeln beispielsweise für 1,90 Euro oder 2,10 Euro verkaufen, solange sie sich innerhalb des zulässigen Preisrahmens bewegen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

  • Risikoausschluss

    Ein Risikoausschluss bezeichnet im Versicherungswesen den Ausschluss bestimmter Risiken oder Schadensfälle vom Versicherungsschutz. Tritt ein Schaden ein, der ausdrücklich vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist, muss die Versicherung keine Leistungen erbringen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 524 f.) Beispiel: Eine private Unfallversicherung schließt Unfälle aus, die infolge einer erheblichen Alkoholisierung entstehen. Verursacht ein Versicherungsnehmer unter starkem Alkoholeinfluss einen Unfall, kann die Versicherung die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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