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Tafelgeschäfte

Tafelgeschäfte sind Wertpapierkäufe oder Wertpapierverkäufe, bei denen Bargeld und Wertpapiere anonym und physisch am Bankschalter getauscht werden – also ohne Depot und ohne Namensnennung. Früher diente das der Diskretion und Unabhängigkeit von der Bankverwahrung, heute sind sie wegen Abgeltungsteuer, Identifizierungspflichten und Geldwäschevorschriften fast bedeutungslos. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 176 f.)


Beispiel: Ein Anleger kauft in der Bankfiliale eine gedruckte Bundesanleihe bar am Schalter, nimmt das Papier physisch mit nach Hause und legt es in seinen Tresor – ohne dass ein Depot auf seinen Namen geführt wird.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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