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Kündigungsgelder
Kündigungsgelder sind Spareinlagen, über die der Anleger erst nach einer vereinbarten Kündigung und anschließenden Kündigungsfrist von mindestens einem Monat verfügen kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 377) Beispiel: Ein Anleger hat 10.000 € als Kündigungsgeld angelegt. Er kündigt die Spareinlage am 1. Juni. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist von mindestens einem Monat kann er über das Geld verfügen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Au

Andreas Armster
vor 3 Minuten1 Min. Lesezeit


Kulturökonomie
Die Kulturökonomie untersucht den wirtschaftlich bedeutsamen Bereich Kultur und Kunst mit ökonomischen Fragestellungen, zum Beispiel der Preisbildung für Kulturgüter. Dabei werden sowohl marktgesteuerte als auch nichtmarktgesteuerte Bereiche betrachtet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 380 ff.) Beispiel: Ein Theater verkauft Eintrittskarten und muss dafür einen Preis festlegen. Die Kulturökonomie untersucht, wie dieser Preis zustande kommt und welche wirtschaftlichen Faktoren dabei

Andreas Armster
vor 9 Minuten1 Min. Lesezeit


Kurs
Der Kurs bezeichnet den an der Börse für Effekten, Devisen und Waren entstehenden Preis. Bei festverzinslichen Wertpapieren wird er in Deutschland in Prozent des Nennwerts, bei Aktien in Euro je Stück angegeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 382) Beispiel: Eine Aktie wird an der Börse zu einem Kurs von 80 € je Stück gehandelt. Das bedeutet, dass Käufer für eine Aktie 80 € zahlen. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verla

Andreas Armster
vor 12 Minuten1 Min. Lesezeit


Kurswert
Der Kurswert ist der Wert eines Wertpapiers, der sich aufgrund des Börsenkurses ergibt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 382) Beispiel: Eine Aktie mit einem Nennwert von 100 € wird an der Börse zu einem Kurs von 120 % gehandelt. Ihr Kurswert beträgt damit 120 €. May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Andreas Armster
vor 15 Minuten1 Min. Lesezeit


Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld ist ein von der Bundesagentur für Arbeit gewährter Einkommensausgleich bei Verdienstausfall durch Kurzarbeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 382) Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält wegen Kurzarbeit statt seines bisherigen Nettoentgelts nur 1.500 € und hätte ohne Kurzarbeit 2.000 € erhalten. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 500 €. Bei einem Anspruch von 60 % erhält er daraus 300 € Kurzarbeitergeld. Sein Einkommen beträgt damit insgesamt 1.800 €. May, H.; Wiepc

Andreas Armster
vor 18 Minuten1 Min. Lesezeit


Laissez-faire
Laissez-faire bedeutet wörtlich „Lasst machen“ bzw. besser „Lasst laufen“. Es bezeichnet ein Prinzip des wirtschaftlichen Liberalismus, nach dem sich die Wirtschaft möglichst frei von staatlichen Eingriffen entfalten soll. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 383) Beispiel: Der Staat schreibt einem Unternehmen nicht vor, welche Produkte es herstellen oder zu welchen Preisen es diese verkaufen darf. Das Unternehmen kann diese Entscheidungen weitgehend selbst treffen. May, H.; Wiepcke, C

Andreas Armster
vor 22 Minuten1 Min. Lesezeit
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