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Verschuldensprinzip
Das Verschuldensprinzip bedeutet, dass eine Person nur dann für einen Schaden haftet, wenn sie ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. (vgl. Fischer 2023, S. 136 ff.) Beispiel: Wenn jemand aus Unachtsamkeit ein Glas fallen lässt und es beschädigt. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Andreas Armster
vor 2 Minuten1 Min. Lesezeit


Kausalität
Kausalität bedeutet im Zivilrecht, dass zwischen einer Handlung und dem entstandenen Schaden ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss, damit eine Haftung entstehen kann. (vgl. Fischer 2023, S. 136) Beispiel: Wenn jemand eine Vase umstößt und sie deshalb zerbricht. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Andreas Armster
vor 13 Minuten1 Min. Lesezeit


Kaufmännische Zurückbehaltungsrecht
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht erlaubt einem Kaufmann, bewegliche Sachen oder Wertpapiere eines Schuldners zurückzuhalten, bis dieser eine offene Forderung aus dem Handelsgeschäft erfüllt (§ 369 HGB). (vgl. Fischer 2023, S. 133 f.) Beispiel: Wenn ein Spediteur gelagerte Ware eines Händlers zurückbehält, bis der Händler die offenen Transportkosten bezahlt hat. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsre

Andreas Armster
vor 21 Minuten1 Min. Lesezeit


Allgemeine Zurückbehaltungsrecht
Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht bedeutet, dass eine Person ihre Leistung verweigern kann, solange die andere Partei eine fällige Gegenleistung aus demselben rechtlichen Verhältnis nicht erbringt (§ 273 BGB). (vgl. Fischer 2023, S. 133 f.) Beispiel: Wenn ein Handwerker eine reparierte Sache erst herausgibt, nachdem der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Aufla

Andreas Armster
vor 24 Minuten1 Min. Lesezeit


Zinsschulden
Zinsschulden sind Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen, die sich aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben können. (vgl. Fischer 2023, S. 133) Beispiel: Wenn ein Schuldner eine Rechnung zu spät bezahlt und deshalb Verzugszinsen zahlen muss. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Andreas Armster
vor 27 Minuten1 Min. Lesezeit


Geldschulden
Geldschulden sind Verpflichtungen zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und gelten rechtlich als Gattungsschulden. (vgl. Fischer 2023, S. 132 f.) Beispiel: Die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis von 500 € für eine gekaufte Ware zu bezahlen. Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Andreas Armster
vor 30 Minuten1 Min. Lesezeit
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