Wirtschaftsstrafrecht
- Andreas Armster

- vor 8 Stunden
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Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst die strafrechtlichen Vorschriften, die Straftaten im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen oder Personen bestrafen (z. B. Betrug, Bestechung oder Steuerhinterziehung). (vgl. Fischer 2023, S. 70 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmer versteckt Einnahmen vor dem Finanzamt, um weniger Steuern zu zahlen. Das ist Steuerhinterziehung und kann strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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