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Öffentliche Wirtschaftsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht umfasst alle staatlichen Regeln und Eingriffe, die wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen ordnen, steuern oder überwachen. Es regelt also das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft (z. B. Genehmigungen, Aufsicht oder Verbote). (vgl. Fischer 2023, S. 67 ff.)


Beispiel: Ein Restaurant darf erst eröffnen, wenn es eine staatliche Genehmigung (Gaststättenerlaubnis) erhalten hat. Der Staat regelt und kontrolliert damit wirtschaftliche Tätigkeiten.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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