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Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass staatliche Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um ein legitimes Ziel zu erreichen. Der Staat darf nicht stärker in Rechte eingreifen als nötig. (vgl. Fischer 2023, S. 68 f.)


Beispiel: Wenn jemand falsch parkt, darf die Polizei ein Bußgeld verhängen, aber nicht sofort das Auto beschlagnahmen. Die Maßnahme muss angemessen zum Verstoß passen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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