Personengesellschaft
- Andreas Armster

- 15. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf vertraglicher Grundlage zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; Träger von Rechten und Pflichten sind die Gesellschafter selbst. Diese haften in der Regel unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 22 f.)
Beispiele: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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