Handlungsvollmacht
- Andreas Armster

- 15. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Handlungsvollmacht ist die von einem Unternehmer oder Prokuristen erteilte Vollmacht an eine natürliche Person, bestimmte gewöhnliche Geschäfte des Handelsgewerbes selbstständig durchzuführen. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden, ist nicht ins Handelsregister einzutragen und unterliegt gesetzlichen Beschränkungen, z. B. für Grundstücksgeschäfte oder Darlehen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 33)
Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Möbelhandels erhält General-Handlungsvollmacht, um im Namen des Geschäfts Möbelkäufe und Möbelverkäufe abzuwickeln. Er darf jedoch ohne gesonderte Erlaubnis keine Grundstücke verkaufen oder Kredite aufnehmen.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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