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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Sie ist eine juristische Person, unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder, und besitzt eigene Rechte und Pflichten. Geschäftsführung und Vertretung werden durch Organe wahrgenommen, die nicht Gesellschafter sein müssen. Die GmbH entsteht durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister und dient vorrangig der Gewinnerzielung. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.)


Beispiel: Ein kleines Softwareunternehmen, das von drei Gründern gegründet wird. Sie zahlen jeweils 10.000 € als Stammkapital ein, haften aber nicht persönlich für Unternehmensschulden. Die Geschäftsführung übernimmt einer der Gründer, während die Gesellschafterversammlung über Gewinne und Investitionen entscheidet.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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