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Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) nur in Höhe seiner Einlage haftet. Damit verbindet sie Elemente der OHG mit einer Haftungsbegrenzung für bestimmte Gesellschafter. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 26)


Beispiel: Ein Unternehmer gründet eine Kommanditgesellschaft, um ein Restaurant zu betreiben. Herr Sievertsen tritt dabei als Komplementär auf, er führt das Restaurant, trifft alle geschäftlichen Entscheidungen und haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Frau Christiansen ist Kommanditistin, sie bringt 50.000 Euro als Einlage in die Gesellschaft ein, beteiligt sich nicht an der Geschäftsführung und haftet nur in Höhe dieser Einlage. Auf diese Weise kann Herr Sievertsen das Restaurant leiten, während Frau Christiansen sich finanziell beteiligt, ohne ein höheres Risiko einzugehen.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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