Aktiengesellschaft
- Andreas Armster

- 15. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person des privaten Rechts, deren Eigentümer Aktionäre sind, die nur mit ihrer Einlage haften. Sie entsteht durch notarielle Satzung und Eintragung ins Handelsregister und dient vorrangig der Gewinnerzielung. Die AG wird durch Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung geführt und vertreten. Ihr Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen, das in Aktien aufgeteilt ist, die an Aktionäre ausgegeben werden. Gewinne werden durch Beschluss der Hauptversammlung verwendet, und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmer gründet eine AG, gibt 50.000 EUR Grundkapital in Form von Aktien aus und übernimmt die Geschäftsführung im Vorstand. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, während die AG selbst Verträge abschließt, Kredite aufnimmt und Gewinne in der Hauptversammlung verteilt.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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