Kapitalgesellschaft
- Andreas Armster

- 15. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, deren Eigentümer (Aktionär oder Gesellschafter) nur mit ihrer Einlage haften. Sie ist unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder, haftet beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen und besitzt eigene Rechte und Pflichten. Die Geschäftsführung und Vertretung werden durch bestimmte Organe wahrgenommen, die nicht zwingend Gesellschafter sein müssen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 27 ff.)
Beispiele: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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