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  • Erwerbermodelle

    Erwerbermodelle sind Immobilieninvestitionen, bei denen Bauträger oder Wohnungsbauunternehmen Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilen und diese an Anleger verkaufen. Die Objekte sind meist vermietet und dienen der Kapitalanlage, wobei der Erwerber die Bewirtschaftungskosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Betriebskosten beachten muss. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 572) Beispiel: Ein Bauträger kauft ein Mehrfamilienhaus, teilt es in Eigentumswohnungen auf und verkauft eine Wohnung an Herrn X. Die Wohnung ist bereits vermietet, und Herr X erzielt daraus Mieteinnahmen. Er trägt jedoch auch Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und eventuelle Mietausfälle. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Einkunftsquelle

    Eine Einkunftsquelle ist die konkrete Beteiligung, aus der ein Steuerpflichtiger Einkünfte erzielt. Im Rahmen eines Steuerstundungsmodells kann dies z. B. eine Einzelinvestition, ein Mitunternehmeranteil an einer Gesellschaft oder eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sein. Jede dieser Beteiligungen wird als eigene Einkunftsquelle betrachtet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 569) Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich an zwei geschlossenen Immobilienfonds (jeweils als Kommanditist). Jeder Fonds gilt dabei als eigene Einkunftsquelle, da die Gewinne oder Verluste getrennt voneinander ermittelt und versteuert werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen

    Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen liegen vor, wenn mehrere Anleger identische oder sehr ähnliche Verträge mit denselben Vertragsparteien (z. B. Treuhänder, Vermittler oder Finanzierungsbank) abschließen. Dadurch entsteht ein einheitliches, vorgefertigtes Modell, das steuerliche Vorteile (z. B. durch Verluste) ermöglichen soll – und somit unter die Regelung des § 15b EStG fallen kann. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 569) Beispiel: Mehrere Anleger beteiligen sich an demselben Immobilienfonds. Alle schließen identische Verträge mit derselben Treuhandgesellschaft und derselben Bank, die die Finanzierung übernimmt. Da die Vertragsbedingungen und Partner für alle gleich sind, liegen gleichgerichtete Leistungsbeziehungen vor – das Modell gilt somit als Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Steuerstundungsmodell

    Ein Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG) ist eine modellhafte Investition, bei der gezielt steuerliche Vorteile durch anfängliche Verluste (negative Einkünfte) erzielt werden sollen – etwa durch Beteiligungen an geschlossenen Fonds (z. B. Immobilienfonds, Medienfonds oder Energiefonds) oder Bauherrenmodelle. Diese Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet, sondern nur mit späteren Gewinnen aus demselben Modell ausgeglichen werden. Ziel solcher Regelung ist es, missbräuchliche Steuergestaltungen zu verhindern, bei denen Verluste nur zur Steuerersparnis genutzt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 567 ff.) Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich mit 100.000 € an einem Filmfonds, der im ersten Jahr 15.000 € Verlust ausweist. Da dieser Verlust mehr als 10 % des eingesetzten Kapitals beträgt, gilt das Investment als Steuerstundungsmodell. Der Anleger darf den Verlust nicht sofort steuerlich geltend machen, sondern erst mit späteren Gewinnen aus demselben Fonds verrechnen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kapitalanlageprodukte

    Kapitalanlageprodukte bilden die 3. Schicht der Altersvorsorge und dienen dem individuellen Vermögensaufbau durch private Geldanlagen. Dazu zählen beispielsweise Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen. Die Erträge aus diesen Produkten werden grundsätzlich besteuert, jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr – steuerliche Vergünstigungen greifen (nur hälftige Besteuerung der Erträge). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 548 ff.) Beispiel: Ein Versicherungsnehmer erhält nach zwölf Jahren Laufzeit und nach Vollendung seines 62. Lebensjahres 100.000 € aus seiner Kapitallebensversicherung, wovon 46.000 € Ertrag sind. Da beide Voraussetzungen erfüllt sind, muss er nur 23.000 € versteuern. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

    Die kapitalgedeckte Zusatzversorgung gehört zur 2. Schicht des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge. Sie umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. Bei dieser Form der Vorsorge werden Beiträge individuell angespart (kapitalgedeckt), um später eine lebenslange Rente zu erhalten. Der Staat fördert diese Vorsorge durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 532 ff.) Beispiel: Eine Angestellte spart monatlich in eine Riester-Rente ein. Dafür erhält sie eine jährliche staatliche Grundzulage und zusätzlich eine Kinderzulage. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Drei-Schichten-Modell

    Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) teilt die Altersvorsorge in drei Bereiche mit unterschiedlichen steuerlichen Regelungen ein. Die erste Schicht umfasst die Basisversorgung, zu der die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Altersversorgung der Landwirte sowie die Basisrente (Rürup-Rente) gehören. Die zweite Schicht beinhaltet die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, also die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. In der dritten Schicht befindet sich die private Vorsorge, beispielsweise in Form von privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen oder Investmentfonds. Ziel dieses Modells ist es, eine einheitliche und transparente Besteuerung der verschiedenen Altersvorsorgeformen in Deutschland zu schaffen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 524 ff.) Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker zahlt in eine Basisrente (Rürup-Rente) ein – das gehört zur 1. Schicht (Basisversorgung). Zusätzlich spart er über eine betriebliche Altersvorsorge für seine Angestellten – das zählt zur 2. Schicht (Zusatzversorgung). Privat hat er noch eine Lebensversicherung, die zur 3. Schicht (private Vorsorge) gehört. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Anrufungsauskunft

    Die Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist eine Auskunft des Finanzamts auf Anfrage eines Arbeitgebers oder Arbeitnehmers darüber, wie lohnsteuerliche Vorschriften im Einzelfall anzuwenden sind. Sie bindet das Finanzamt nur gegenüber dem Antragsteller und schafft Rechtssicherheit für dessen Handeln. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 519) Beispiel: Ein Arbeitgeber fragt beim Finanzamt nach, ob ein Bonus für seine Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig ist. Das Finanzamt gibt eine Anrufungsauskunft, wonach der Bonus steuerfrei behandelt werden kann. Der Arbeitgeber darf sich darauf verlassen und muss später keine Nachzahlung leisten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Legitimationsprüfung

    Die Legitimationsprüfung (§ 154 AO) ist die Pflicht von Kreditinstituten, die Identität, Anschrift und steuerlichen Merkmale (z. B. Steuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer) jedes Kontoinhabers, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten vor Aufnahme oder während einer Geschäftsbeziehung zu prüfen und zu dokumentieren. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 517) Beispiel: Bevor eine Bank ein Konto eröffnet, überprüft sie die Identität von Frau Nielsen, notiert ihre Adresse, das Geburtsdatum und ihre Steuer-Identifikationsnummer und speichert diese Daten, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften einhält. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Steuerfahndung

    Die Steuerfahndung ist eine Sonderermittlungsbehörde, die bei bedeutenden steuerlichen Fällen eingreift, wenn normale Finanzamtsprüfungen oder Betriebsprüfungen nicht möglich oder erfolgversprechend sind. Sie ermittelt z. B. bei Hinweisen von Finanzämtern, Betriebsprüfungen, Dritten, ausländischen Stellen oder Kreditinstituten und verfolgt Steuerstraftaten nach dem Legalitätsprinzip. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 516 f.) Beispiel: Die Steuerfahndung ermittelt, wenn ein Steuerpflichtiger hohe Einnahmen aus Vermietung im Ausland verschweigt und das Finanzamt dies allein nicht prüfen kann. Sie kann Konten prüfen, Informationen von Banken einholen und Beweise sichern. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kontenabrufverfahren

    Das Kontenabrufverfahren ermöglicht es Finanzbehörden und bestimmten anderen Behörden, Informationen über Konten und Depots von Personen zu erhalten, um steuerliche oder rechtliche Sachverhalte zu prüfen. Dabei werden Stammdaten wie Kontonummer, Inhabername und Anschrift abgefragt, nicht jedoch Kontostände oder Bewegungen. Der Abruf erfolgt nur bei hinreichendem Anlass, zum Beispiel wenn eigene Ermittlungen nicht zum Ziel führen, und muss verhältnismäßig sein. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 507 ff.) Beispiel: Das Finanzamt möchte prüfen, ob Herr Eriksen alle Kapitalerträge korrekt angegeben hat. Da er keine vollständigen Angaben gemacht hat, fragt das Amt über das Kontenabrufverfahren seine Konten bei inländischen Banken ab, um die Kontoinformationen zu erhalten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kontenwahrheit

    Die Kontenwahrheit (§ 154 AO) verpflichtet Kreditinstitute, sicherzustellen, dass Konten, Schließfächer oder Verwahrungen nur für korrekt identifizierte Personen eröffnet und geführt werden. Dabei müssen alle relevanten Angaben zu Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten korrekt erfasst, dokumentiert und den Finanzbehörden auf Anfrage offenbart werden. Falsche Angaben oder Konten auf erfundene Namen sind verboten. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 504 f.) Beispiel: Herr Paulsen eröffnet ein Bankkonto. Die Bank muss dabei seine Identität prüfen, seine Anschrift, Geburtsdatum und wirtschaftlich Berechtigten korrekt erfassen und die Daten dokumentieren. Ein Konto auf den Namen „Max Mustermann“ ohne echte Person wäre nicht erlaubt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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