Steuerfahndung
- Andreas Armster

- 28. Okt.
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Die Steuerfahndung ist eine Sonderermittlungsbehörde, die bei bedeutenden steuerlichen Fällen eingreift, wenn normale Finanzamtsprüfungen oder Betriebsprüfungen nicht möglich oder erfolgversprechend sind. Sie ermittelt z. B. bei Hinweisen von Finanzämtern, Betriebsprüfungen, Dritten, ausländischen Stellen oder Kreditinstituten und verfolgt Steuerstraftaten nach dem Legalitätsprinzip. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 516 f.)
Beispiel: Die Steuerfahndung ermittelt, wenn ein Steuerpflichtiger hohe Einnahmen aus Vermietung im Ausland verschweigt und das Finanzamt dies allein nicht prüfen kann. Sie kann Konten prüfen, Informationen von Banken einholen und Beweise sichern.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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