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Kontenabrufverfahren

Das Kontenabrufverfahren ermöglicht es Finanzbehörden und bestimmten anderen Behörden, Informationen über Konten und Depots von Personen zu erhalten, um steuerliche oder rechtliche Sachverhalte zu prüfen. Dabei werden Stammdaten wie Kontonummer, Inhabername und Anschrift abgefragt, nicht jedoch Kontostände oder Bewegungen. Der Abruf erfolgt nur bei hinreichendem Anlass, zum Beispiel wenn eigene Ermittlungen nicht zum Ziel führen, und muss verhältnismäßig sein. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 507 ff.)


Beispiel: Das Finanzamt möchte prüfen, ob Herr Eriksen alle Kapitalerträge korrekt angegeben hat. Da er keine vollständigen Angaben gemacht hat, fragt das Amt über das Kontenabrufverfahren seine Konten bei inländischen Banken ab, um die Kontoinformationen zu erhalten.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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