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Drei-Schichten-Modell

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) teilt die Altersvorsorge in drei Bereiche mit unterschiedlichen steuerlichen Regelungen ein. Die erste Schicht umfasst die Basisversorgung, zu der die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Altersversorgung der Landwirte sowie die Basisrente (Rürup-Rente) gehören. Die zweite Schicht beinhaltet die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, also die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente. In der dritten Schicht befindet sich die private Vorsorge, beispielsweise in Form von privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen oder Investmentfonds. Ziel dieses Modells ist es, eine einheitliche und transparente Besteuerung der verschiedenen Altersvorsorgeformen in Deutschland zu schaffen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 524 ff.)


Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker zahlt in eine Basisrente (Rürup-Rente) ein – das gehört zur 1. Schicht (Basisversorgung). Zusätzlich spart er über eine betriebliche Altersvorsorge für seine Angestellten – das zählt zur 2. Schicht (Zusatzversorgung). Privat hat er noch eine Lebensversicherung, die zur 3. Schicht (private Vorsorge) gehört.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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