Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen
- Andreas Armster

- 29. Okt.
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Gleichgerichtete Leistungsbeziehungen liegen vor, wenn mehrere Anleger identische oder sehr ähnliche Verträge mit denselben Vertragsparteien (z. B. Treuhänder, Vermittler oder Finanzierungsbank) abschließen. Dadurch entsteht ein einheitliches, vorgefertigtes Modell, das steuerliche Vorteile (z. B. durch Verluste) ermöglichen soll – und somit unter die Regelung des § 15b EStG fallen kann. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 569)
Beispiel: Mehrere Anleger beteiligen sich an demselben Immobilienfonds. Alle schließen identische Verträge mit derselben Treuhandgesellschaft und derselben Bank, die die Finanzierung übernimmt. Da die Vertragsbedingungen und Partner für alle gleich sind, liegen gleichgerichtete Leistungsbeziehungen vor – das Modell gilt somit als Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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