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Kapitalanlageprodukte

Kapitalanlageprodukte bilden die 3. Schicht der Altersvorsorge und dienen dem individuellen Vermögensaufbau durch private Geldanlagen. Dazu zählen beispielsweise Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen. Die Erträge aus diesen Produkten werden grundsätzlich besteuert, jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr – steuerliche Vergünstigungen greifen (nur hälftige Besteuerung der Erträge). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 548 ff.)


Beispiel: Ein Versicherungsnehmer erhält nach zwölf Jahren Laufzeit und nach Vollendung seines 62. Lebensjahres 100.000 € aus seiner Kapitallebensversicherung, wovon 46.000 € Ertrag sind. Da beide Voraussetzungen erfüllt sind, muss er nur 23.000 € versteuern.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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