Einkunftsquelle
- Andreas Armster

- 29. Okt.
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Eine Einkunftsquelle ist die konkrete Beteiligung, aus der ein Steuerpflichtiger Einkünfte erzielt. Im Rahmen eines Steuerstundungsmodells kann dies z. B. eine Einzelinvestition, ein Mitunternehmeranteil an einer Gesellschaft oder eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sein. Jede dieser Beteiligungen wird als eigene Einkunftsquelle betrachtet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 569)
Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich an zwei geschlossenen Immobilienfonds (jeweils als Kommanditist). Jeder Fonds gilt dabei als eigene Einkunftsquelle, da die Gewinne oder Verluste getrennt voneinander ermittelt und versteuert werden.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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