Steuerstundungsmodell
- Andreas Armster

- 29. Okt.
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Ein Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG) ist eine modellhafte Investition, bei der gezielt steuerliche Vorteile durch anfängliche Verluste (negative Einkünfte) erzielt werden sollen – etwa durch Beteiligungen an geschlossenen Fonds (z. B. Immobilienfonds, Medienfonds oder Energiefonds) oder Bauherrenmodelle. Diese Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet, sondern nur mit späteren Gewinnen aus demselben Modell ausgeglichen werden. Ziel solcher Regelung ist es, missbräuchliche Steuergestaltungen zu verhindern, bei denen Verluste nur zur Steuerersparnis genutzt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 567 ff.)
Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich mit 100.000 € an einem Filmfonds, der im ersten Jahr 15.000 € Verlust ausweist. Da dieser Verlust mehr als 10 % des eingesetzten Kapitals beträgt, gilt das Investment als Steuerstundungsmodell. Der Anleger darf den Verlust nicht sofort steuerlich geltend machen, sondern erst mit späteren Gewinnen aus demselben Fonds verrechnen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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