top of page
YouTube.png

Legitimationsprüfung

Die Legitimationsprüfung (§ 154 AO) ist die Pflicht von Kreditinstituten, die Identität, Anschrift und steuerlichen Merkmale (z. B. Steuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer) jedes Kontoinhabers, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten vor Aufnahme oder während einer Geschäftsbeziehung zu prüfen und zu dokumentieren. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 517)


Beispiel: Bevor eine Bank ein Konto eröffnet, überprüft sie die Identität von Frau Nielsen, notiert ihre Adresse, das Geburtsdatum und ihre Steuer-Identifikationsnummer und speichert diese Daten, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften einhält.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page