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- Geometrisch-degressive Abschreibung
Die geometrisch-degressive Abschreibung ist eine Form der degressiven Abschreibung, bei der jedes Jahr ein konstanter Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben wird. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge zu Beginn hoch und nehmen im Zeitverlauf ab. Dieses Verfahren bildet einen in der Praxis typischen stärkeren Wertverlust in den ersten Nutzungsjahren realistisch ab. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 103 f.) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 €. Es wendet einen geometrisch-degressiven Abschreibungssatz von 20 % an. Im ersten Jahr werden 20 % von 10.000 € abgeschrieben, also 2.000 €. Im zweiten Jahr werden 20 % vom neuen Restbuchwert von 8.000 € abgeschrieben, also 1.600 €. So sinkt der jährliche Abschreibungsbetrag kontinuierlich, weil sich die Berechnung jedes Jahr auf den jeweils niedrigeren Restwert bezieht. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist ein Verfahren, bei dem der jährliche Abschreibungsbetrag im Zeitverlauf kleiner wird. Das bedeutet: In den ersten Nutzungsjahren wird ein höherer Betrag abgeschrieben, während die späteren Jahre geringere Abschreibungen tragen. Dadurch spiegelt die Methode wider, dass viele Anlagen anfangs stärker an Wert verlieren als später. Es gibt zwei Varianten: die geometrisch-degressive und die arithmetisch-degressive Abschreibung. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 103 f.) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 €. Es wendet die geometrisch-degressive Abschreibung mit einem Satz von 20 % an. Im ersten Jahr werden 2.000 € (20 % von 10.000 €) abgeschrieben, der Restwert sinkt auf 8.000 €. Im zweiten Jahr werden 1.600 € (20 % von 8.000 €) abgeschrieben, im dritten Jahr 1.280 € usw. So nimmt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr ab, während der Restwert immer kleiner wird. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Rechtlich bedingte Abschreibungen
Rechtlich bedingte Abschreibungen entstehen, wenn die Nutzung eines Vermögensgegenstands durch gesetzliche Vorgaben oder zeitlich befristete Rechte eingeschränkt ist. Dazu zählen z. B. das Auslaufen von Mietverträgen, Pachtverträgen, Leasingverträgen oder Lizenzverträgen oder der Ablauf von Schutzrechten wie Patenten oder Konzessionen. Ist die rechtliche Nutzungsdauer kürzer als die technische, muss der Wert über diesen begrenzten Zeitraum abgeschrieben werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 99 f.) Beispiel: Ein Unternehmen besitzt ein Patent für eine spezielle Fertigungstechnik, das nur noch fünf Jahre gültig ist. Obwohl die Maschine technisch zehn Jahre nutzbar wäre, darf sie aufgrund des auslaufenden Patents nur fünf Jahre wirtschaftlich eingesetzt werden. Daher wird die Maschine über fünf Jahre – also über die rechtlich zulässige Nutzungsdauer – abgeschrieben. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Wirtschaftlich bedingte Abschreibung
Eine wirtschaftlich bedingte Abschreibung entsteht, wenn ein Anlagegut seinen Wert verliert, ohne dass es technisch verschleißt. Dieser Wertverlust wird durch äußere wirtschaftliche Faktoren verursacht – etwa durch technischen Fortschritt, sinkende Nachfrage nach den hergestellten Produkten, fallende Wiederbeschaffungskosten oder Fehlentscheidungen bei Investitionen. Das Betriebsmittel ist also noch funktionsfähig, aber wirtschaftlich weniger wert. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 99 f.) Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine funktionierende Fräsmaschine, die vor fünf Jahren für 80.000 € gekauft wurde. Durch eine neue, deutlich effizientere Maschinentechnik sinkt der Marktwert der alten Maschine stark – ähnliche Modelle werden nun nur noch für 20.000 € gehandelt. Obwohl die alte Maschine technisch einwandfrei arbeitet, verliert sie wirtschaftlich an Wert. Dieser Wertverlust wird als wirtschaftlich bedingte Abschreibung erfasst. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Technisch bedingte Abschreibung
Technisch bedingte Abschreibung beschreibt die Wertminderung eines Anlageguts, die durch physischen Verschleiß entsteht – entweder durch regelmäßigen Gebrauch, durch Alterung auch ohne Nutzung (Ruheverschleiß), durch Substanzverlust wie bei Rohstoffabbau oder durch plötzlich eintretende Schäden, etwa durch Unfälle oder Naturereignisse. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 99 f.) Beispiel: Eine Maschine in einer Produktionshalle nutzt sich durch den täglichen Einsatz ab. Mit jedem Betriebsjahr verliert sie aufgrund des mechanischen Verschleißes an Wert. Dieser Wertverlust wird als technisch bedingte Abschreibung erfasst. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Bilanziellen Abschreibungen
Bilanziellen Abschreibungen sind planmäßige, gesetzlich geregelte Wertminderungen von abnutzbarem Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge), die im externen Rechnungswesen erfasst werden. Sie verteilen die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands auf die geschätzte Nutzungsdauer und mindern als Aufwand den Jahresüberschuss. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 97 f.) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 Euro und legt eine Nutzungsdauer von zehn Jahren fest. Nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben wird die Maschine linear abgeschrieben, sodass jährlich 10.000 Euro als bilanzielle Abschreibung in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung erfasst werden. Dieser Betrag stellt Aufwand dar und mindert den Jahresüberschuss des Unternehmens. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Rückrechnung
Die Rückrechnung ist ein Verfahren, bei dem der Materialverbrauch erst nach Fertigstellung der Produkte anhand von Stücklisten oder Rezepturen ermittelt wird. Durch Multiplikation des Materialbedarfs je Stück mit der hergestellten Menge erhält man die Sollverbrauchsmengen, wobei auch unvermeidbare Abfälle berücksichtigt werden. Ein Abgleich mit dem tatsächlichen Verbrauch ist regelmäßig notwendig. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 92 f.) Beispiel: Ein Unternehmen stellt 100 Holztische her. In der Stückliste stehen pro Tisch 5 kg Holz. Durch Rückrechnung ergibt sich ein Sollverbrauch von 100 × 5 kg = 500 kg Holz. Tatsächliche Abweichungen, etwa durch Verschnitt oder Fehler, müssen später separat ermittelt werden. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Inventurmethode
Die Inventurmethode bestimmt den Materialverbrauch, indem sie Anfangsbestand plus Zugänge minus Endbestand berechnet. Die Bestände werden durch Inventur ermittelt, die Zugänge über Lieferscheine. Die Methode nutzt zwar die ohnehin vorgeschriebene Inventur, liefert aber nur einen summarischen Verbrauch, der weder einzelnen Kostenstellen noch Kostenträgern direkt zugeordnet werden kann. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 91) Beispiel: Zu Beginn des Monats verfügt das Unternehmen über einen Lagerbestand von 1.000 Litern Öl. Im Laufe des Monats werden zusätzlich 500 Liter nachgekauft. Am Ende des Monats beträgt der Lagerbestand noch 400 Liter. Nach der Inventurmethode ergibt sich daraus ein Verbrauch von 1.100 Litern Öl für den Monat. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zugangsrechnung
Die Zugangsrechnung ist ein einfaches Verbrauchsermittlungsverfahren, bei dem der Materialverbrauch vollständig den Materialzugängen entspricht. Das heißt: Alles, was an Material geliefert wird, gilt als verbraucht. Es werden keine Lagerbestände berücksichtigt, weshalb dieses Verfahren nur bei nicht lagerfähigen oder sehr geringwertigen Materialien sinnvoll ist. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 90 f.) Beispiel: Ein Cateringbetrieb lässt sich täglich frisches Obst liefern, weil es nicht lagerfähig ist. Im Monat erhält er 200 kg Obst laut Lieferscheinen. Da das Obst sofort verarbeitet oder verbraucht werden muss und keine Lagerung möglich ist, gilt der gesamte Zugang von 200 kg automatisch als Verbrauch. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Handelswaren
Handelswaren sind zugekaufte Produkte, die ohne eigene Bearbeitung oder Verarbeitung direkt weiterverkauft werden und das Sortiment eines Unternehmens ergänzen (z. B. Zubehörartikel). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 89) Beispiel: Ein Fahrradladen verkauft neben eigenen Reparaturleistungen auch Fahrradschlösser, die er fertig einkauft und unverändert weiterverkauft. Diese Schlösser sind Handelswaren, weil sie nicht selbst gefertigt, sondern lediglich eingekauft und weiterveräußert werden. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Zulieferteile
Zulieferteile sind zugekaufte Fertigteile oder Komponenten, die ohne weitere Bearbeitung direkt in das Endprodukt eingebaut werden. Da sie eindeutig einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können, werden ihre Kosten normalerweise als Einzelkosten behandelt. Haben sie jedoch eher den Charakter von Hilfsstoffen, erfolgt eine Verrechnung als Gemeinkosten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 89) Beispiel: Ein Fahrradhersteller kauft fertige Bremsanlagen von einem Zulieferer und baut sie direkt in seine Fahrräder ein. Da jede Bremsanlage eindeutig einem bestimmten Fahrrad zugeordnet werden kann, werden die Kosten als Einzelkosten verbucht. Würde der Hersteller hingegen Schrauben zukaufen, die nur einen geringen Wert haben und deren genauer Verbrauch schwer erfassbar ist, würden diese als Gemeinkosten behandelt. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag
- Betriebsstoffe
Betriebsstoffe gehen nicht in das Produkt ein, werden aber für den Produktionsprozess benötigt (z. B. Schmieröl, Reinigungsmittel, Büromaterial). Da sie nicht direkt einem einzelnen Produkt zugeordnet werden können, werden sie immer als Gemeinkosten über die Kostenstellen verrechnet. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 89) Beispiel: In einer Metallfabrik müssen Maschinen regelmäßig mit Schmieröl versorgt werden, damit sie funktionsfähig bleiben. Das Schmieröl wird beim Betrieb verbraucht, ist aber kein Bestandteil der hergestellten Metallteile. Da man nicht exakt messen kann, wie viel Schmieröl für jedes einzelne Produkt verbraucht wurde, werden die Kosten des Öls als Gemeinkosten über die Maschinen-Kostenstelle verteilt. Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

