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Handelswaren

Handelswaren sind zugekaufte Produkte, die ohne eigene Bearbeitung oder Verarbeitung direkt weiterverkauft werden und das Sortiment eines Unternehmens ergänzen (z. B. Zubehörartikel). (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 89)


Beispiel: Ein Fahrradladen verkauft neben eigenen Reparaturleistungen auch Fahrradschlösser, die er fertig einkauft und unverändert weiterverkauft. Diese Schlösser sind Handelswaren, weil sie nicht selbst gefertigt, sondern lediglich eingekauft und weiterveräußert werden.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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