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  • Abschreibungsende

    Das Abschreibungsende ist der Zeitpunkt, an dem die planmäßige Abschreibung eines Vermögensgegenstandes endet. Dies ist entweder dann der Fall, wenn die Nutzungsdauer abgelaufen ist oder wenn der Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet (z. B. durch Verkauf). (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 100) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine im Mai 2023 und schreibt sie über drei Jahre ab. Die Maschine wird jedoch schon im April 2025 verkauft. Da der Verkauf in der ersten Jahreshälfte erfolgt, darf im Jahr 2025 nur noch eine Halbjahresabschreibung vorgenommen werden – danach endet die Abschreibung endgültig, weil die Maschine das Unternehmen verlässt. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Wertminderung

    Eine Wertminderung liegt vor, wenn ein Vermögensgegenstand im Unternehmen an Wert verliert – entweder planmäßig durch regelmäßige Abnutzung oder außerplanmäßig durch unerwartete Ereignisse. Dieser Wertverlust reduziert den Buchwert in der Bilanz und führt gleichzeitig zu einem Aufwand in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 96) Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Maschine, die ursprünglich 10.000 € gekostet hat. Nach einigen Jahren zeigt sich, dass sie aufgrund eines technischen Defekts nur noch 6.000 € wert ist. Die Wertminderung beträgt also 4.000 €. Dieser Betrag wird als Abschreibungsaufwand in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung erfasst, während der Buchwert der Maschine in der Bilanz von 10.000 € auf 6.000 € sinkt. Dadurch vermindert sich gleichzeitig das Eigenkapital um 4.000 €. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Abschreibungsbeginn

    Der Abschreibungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem ein Vermögensgegenstand erstmals abgeschrieben wird. Er startet, sobald der Gegenstand betriebsbereit ist und dem Unternehmen dient. Erfolgt die Inbetriebnahme in der ersten Jahreshälfte, wird für das gesamte Jahr abgeschrieben; bei Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte wird nur eine Halbjahresabschreibung vorgenommen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 98 f.) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine und kann sie ab April nutzen. Da die Inbetriebnahme in der ersten Jahreshälfte liegt, wird für dieses Jahr eine Ganzjahresabschreibung vorgenommen. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Folgebewertung

    Die Folgebewertung ist die erneute Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld nach der erstmaligen Bilanzierung. Dabei wird geprüft, ob sich der Wert erhöht oder vermindert hat. In der Praxis steht meist die Erfassung von Wertminderungen, insbesondere durch Abschreibungen, im Mittelpunkt. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 95) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine um 10.000 €. Ein Jahr später wird sie erneut bewertet. Da die Maschine durch Nutzung an Wert verliert, wird eine planmäßige Abschreibung von 2.000 € vorgenommen. Der Buchwert sinkt dadurch auf 8.000 €. Diese Anpassung des Werts nach der Erstbewertung ist ein typischer Vorgang der Folgebewertung. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Einkaufspreis

    Der Einkaufspreis ist der reine Kaufpreis eines Vermögensgegenstandes ohne zusätzlich anfallende Nebenkosten wie Transport oder Montage. Er bildet die Basis für die Berechnung der Anschaffungskosten, enthält jedoch keine weiteren Aufwendungen, die notwendig sind, um den Gegenstand betriebsbereit zu machen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 90) Beispiel: Ein Unternehmen kauft einen Computer für 1.000 €; dies ist der Einkaufspreis. Transportkosten, Softwareinstallation oder sonstige Nebenkosten würden zusätzlich zu den Anschaffungskosten gerechnet. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Einstandspreis

    Der Einstandspreis ist jener Preis, der alle Kosten umfasst, die beim Einkauf einer Ware anfallen. Er entspricht somit den vollständigen Anschaffungskosten, also dem Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten (z. B. Transport, Zoll) abzüglich möglicher Preisnachlässe. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 90) Beispiel: Ein Händler kauft Waren um 1.000 €. Für den Transport fallen 80 € an, und er erhält 20 € Rabatt. Damit beträgt der Einstandspreis der Ware 1.060 €, denn er ergibt sich aus Einkaufspreis plus Transportkosten minus Rabatt. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Anschaffungskostenminderungen

    Anschaffungskostenminderungen sind Preisnachlässe, die den ursprünglichen Kaufpreis eines Vermögensgegenstandes reduzieren. Dazu gehören z. B. Rabatte, Skonti, Boni oder nicht rückzahlbare Subventionen. Sie werden von den Anschaffungskosten abgezogen und verringern somit den Wert, mit dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert wird. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 89 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine um 10.000 €. Der Lieferant gewährt einen Rabatt von 500 € und das Unternehmen nutzt zusätzlich ein Skonto von 200 €. Diese beiden Preisnachlässe gelten als Anschaffungskostenminderungen und reduzieren den Kaufpreis, sodass die Maschine nur mit 9.300 € in der Bilanz aktiviert wird. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Erstbewertung

    Die Erstbewertung beschreibt die erstmalige Bewertung eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Bilanz. Gekaufte Güter werden zu ihren Anschaffungskosten, selbst hergestellte Güter zu ihren Herstellungskosten angesetzt. Dieser ursprüngliche Wert gilt als historischer Bewertungsansatz für die weitere Bilanzierung. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 89) Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 €. Beim Bilanzieren wird die Maschine erstmals mit ihren Anschaffungskosten von 50.000 € in die Bilanz aufgenommen. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Permanente Inventur

    Die permanente Inventur ist ein Inventurverfahren, bei dem die Bestände nicht nur einmal zum Bilanzstichtag, sondern laufend während des gesamten Geschäftsjahres erfasst und fortgeschrieben werden. Jeder Zugang und Abgang wird im Lagerbuch oder Warenwirtschaftssystem dokumentiert, sodass der Bestand am Bilanzstichtag rechnerisch jederzeit ermittelt werden kann. Eine körperliche Bestandsaufnahme muss nur einmal jährlich durchgeführt werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 87 ff.) Beispiel: Ein Elektronikgeschäft nutzt die permanente Inventur. Wird ein Fernseher verkauft, wird der Artikel sofort im System ausgebucht. Kommt eine Lieferung mit 20 neuen Kopfhörern an, werden diese direkt eingebucht. So zeigt das System am 31. Dezember automatisch an, dass noch genau 54 Kopfhörer auf Lager sind, ohne dass alle Artikel an diesem Tag gezählt werden müssen. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Stichprobeninventur

    Die Stichprobeninventur ist ein Inventurverfahren, bei dem der Bestand von Vermögensgegenständen nicht vollständig, sondern nur anhand einer statistisch ausgewählten Stichprobe erhoben wird. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 87 f.) Beispiel: Wenn ein Handelsunternehmen mit 50.000 Kleinteilen im Lager nur 500 davon zufällig auswählt, diese genau zählt und den Gesamtbestand auf Basis dieser Stichprobe rechnerisch ermittelt, weil eine vollständige Zählung zu aufwendig wäre. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Abweichende Stichtagsinventur

    Die abweichende Stichtagsinventur erlaubt es Unternehmen, die körperliche Bestandsaufnahme nicht genau am Bilanzstichtag durchzuführen, sondern innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach diesem Datum. Die Bestände müssen anschließend mittels Fortschreibung oder Rückrechnung so angepasst werden, dass der Bestand zum Bilanzstichtag korrekt ermittelt werden kann. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 87 f.) Beispiel: Ein Unternehmen führt seine Inventur nicht am 31. Dezember, sondern bereits am 15. November durch. Nach der Zählung werden alle Zugänge und Abgänge bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben, sodass der tatsächliche Bestand zum 31. Dezember korrekt ermittelt werden kann. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

  • Stichtagsinventur

    Die Stichtagsinventur ist das grundlegende Inventurverfahren, bei dem alle Vermögensgegenstände möglichst nah am Bilanzstichtag vollständig körperlich gezählt, gemessen oder gewogen und anschließend wertmäßig erfasst werden. Geldwerte wie Forderungen oder Schulden werden anhand von Belegen festgestellt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Bestand am Bilanzstichtag exakt und vollständig dokumentiert ist. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 87 f.) Beispiel: Ein Handelsunternehmen zählt am 31. Dezember alle Waren im Lager. Mitarbeitende erfassen jede Artikelmenge direkt vor Ort, etwa 120 Stück eines bestimmten Produkts oder 45 Kartons eines anderen. Anschließend werden die gezählten Mengen mit den Einkaufspreisen bewertet, um den genauen Lagerbestand zum Bilanzstichtag zu ermitteln. Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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