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- Treuhandkonten
Treuhandkonten sind Konten, die von Treuhändern wie Rechtsanwälten, Notaren oder steuerlichen Beratern für Geldmittel oder Vermögen Dritter geführt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 104) Beispiel: Ein Notar verwaltet auf einem Treuhandkonto 50.000 € für einen Mandanten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Sichteinlagen
Sichteinlagen sind Guthaben auf Zahlungsverkehrskonten wie Girokonten oder Kontokorrentkonten, die der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs und als kurzfristige Liquiditätsreserve dienen. Zinsen daraus unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 103) Beispiel: Girokonto bei einer Bank, über das der tägliche Zahlungsverkehr läuft. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Zu versteuerndes Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen ist das Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge, wie zum Beispiel der Kinderfreibeträge und des Härteausgleichs. Es bildet die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 5 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98) Beispiel: Eine Person hat ein Einkommen von 50.000 €. Nach Abzug von Kinderfreibeträgen und dem Härteausgleich bleiben 47.000 € übrig. Diese 47.000 € gelten als zu versteuerndes Einkommen und dienen als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Zusammenveranlagung
Die Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern bedeutet, dass beide Partner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden, sofern sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98) Beispiel: Ein Ehepaar lebt zusammen und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der eine Partner verdient 60.000 €, der andere 20.000 € im Jahr. Durch die Zusammenveranlagung werden beide Einkommen zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif besteuert, wodurch sich im Vergleich zur Einzelveranlagung eine geringere Steuerlast ergibt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Zuflussprinzip
Das Zuflussprinzip besagt, dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind (§ 11 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98) Beispiel: Ein Angestellter erhält seinen Dezemberlohn 2024 erst im Januar 2025. Nach dem Zuflussprinzip gilt die Zahlung im Jahr 2025 als Einnahme und wird auch in diesem Jahr versteuert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Wohnsitz
Ein Wohnsitz liegt dort vor, wo jemand eine Wohnung innehat, die erkennen lässt, dass er sie dauerhaft beibehalten und regelmäßig nutzen will (§ 8 Abgabenordnung). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 97) Beispiel: Eine Person besitzt eine eigene Wohnung in München, die sie regelmäßig nutzt, auch wenn sie beruflich oft unterwegs ist. Da sie die Wohnung beibehalten und jederzeit nutzen kann, gilt München als ihr Wohnsitz im steuerlichen Sinne. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Verlustverrechnungstopf
Der Verlustverrechnungstopf ist ein steuerliches System, bei dem Banken alle positiven und negativen Kapitalerträge eines Anlegers unterjährig miteinander verrechnen. Dabei gibt es zwei getrennte Töpfe: In Topf 1 werden Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge verrechnet, während Topf 2 ausschließlich Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften enthält. Eine Verrechnung zwischen diesen beiden Töpfen ist nicht zulässig. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96) Beispiel: Ein Anleger erzielt im Jahr 2025 200 € Zinsen und einen Verlust von 100 € aus Fondsanteilen. Diese Beträge werden im Verlustverrechnungstopf 1 miteinander verrechnet, sodass 100 € Kapitalerträge verbleiben. Zusätzlich macht er einen Aktienverlust von 300 €, der in Topf 2 landet und nicht mit den Zinsen verrechnet werden darf. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Verlustausgleichsverbot
Das Verlustausgleichsverbot besagt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet oder nach § 10d EStG (Verlustabzug) abgezogen werden dürfen. Zudem dürfen Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96) Beispiel: Ein Anleger erzielt 1.000 € Zinsen aus einem Sparbuch und gleichzeitig einen Verlust von 500 € aus Aktienverkäufen. Aufgrund des Verlustausgleichsverbots darf der Aktienverlust nicht mit den Zinsen verrechnet werden – die 1.000 € Zinsen bleiben vollständig steuerpflichtig. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Vereinnahmung
Vereinnahmung bedeutet, dass Einnahmen in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96) Beispiel: Ein Vermieter erhält im Januar 2025 die Miete für Dezember 2024. Die Einnahme wird im Kalenderjahr 2025 vereinnahmt und ist somit in 2025 steuerpflichtig, nicht in 2024. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Verausgabung
Verausgabung bedeutet, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden, in dem sie tatsächlich geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96) Beispiel: Ein Steuerpflichtiger bezahlt im Dezember 2024 seine Fortbildungskosten in Höhe von 500 €. Diese Ausgaben können im Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht werden, da die Zahlung in diesem Kalenderjahr erfolgt ist. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Veranlagungszeitraum
Der Veranlagungszeitraum (VAZ) ist das Kalenderjahr, in dem das Einkommen erzielt wurde und für das der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96) Beispiel: Eine Person erzielt im Jahr 2024 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer ist somit 2024, für das im Folgejahr die Steuererklärung abgegeben und die Steuer veranlagt wird. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Veranlagung
Veranlagung ist eine besondere Art der Steuerfestsetzung, bei der das Finanzamt die Steuer durch eingehende Prüfung ermittelt und einen schriftlichen Steuerbescheid erlässt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96) Beispiel: Das Finanzamt prüft die eingereichte Steuererklärung eines Angestellten und erlässt einen Steuerbescheid über die zu zahlende Einkommensteuer. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler