top of page
YouTube.png

Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip besagt, dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind (§ 11 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98)


Beispiel: Ein Angestellter erhält seinen Dezemberlohn 2024 erst im Januar 2025. Nach dem Zuflussprinzip gilt die Zahlung im Jahr 2025 als Einnahme und wird auch in diesem Jahr versteuert.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page