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Zu versteuerndes Einkommen

Zu versteuerndes Einkommen ist das Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge, wie zum Beispiel der Kinderfreibeträge und des Härteausgleichs. Es bildet die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 5 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98)


Beispiel: Eine Person hat ein Einkommen von 50.000 €. Nach Abzug von Kinderfreibeträgen und dem Härteausgleich bleiben 47.000 € übrig. Diese 47.000 € gelten als zu versteuerndes Einkommen und dienen als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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