Verlustverrechnungstopf
- Andreas Armster

- 9. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Der Verlustverrechnungstopf ist ein steuerliches System, bei dem Banken alle positiven und negativen Kapitalerträge eines Anlegers unterjährig miteinander verrechnen. Dabei gibt es zwei getrennte Töpfe: In Topf 1 werden Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge verrechnet, während Topf 2 ausschließlich Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften enthält. Eine Verrechnung zwischen diesen beiden Töpfen ist nicht zulässig. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96)
Beispiel: Ein Anleger erzielt im Jahr 2025 200 € Zinsen und einen Verlust von 100 € aus Fondsanteilen. Diese Beträge werden im Verlustverrechnungstopf 1 miteinander verrechnet, sodass 100 € Kapitalerträge verbleiben. Zusätzlich macht er einen Aktienverlust von 300 €, der in Topf 2 landet und nicht mit den Zinsen verrechnet werden darf.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare