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Wohnsitz

Ein Wohnsitz liegt dort vor, wo jemand eine Wohnung innehat, die erkennen lässt, dass er sie dauerhaft beibehalten und regelmäßig nutzen will (§ 8 Abgabenordnung). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 97)


Beispiel: Eine Person besitzt eine eigene Wohnung in München, die sie regelmäßig nutzt, auch wenn sie beruflich oft unterwegs ist. Da sie die Wohnung beibehalten und jederzeit nutzen kann, gilt München als ihr Wohnsitz im steuerlichen Sinne.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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