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Treuhandkonten

Treuhandkonten sind Konten, die von Treuhändern wie Rechtsanwälten, Notaren oder steuerlichen Beratern für Geldmittel oder Vermögen Dritter geführt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 104)


Beispiel: Ein Notar verwaltet auf einem Treuhandkonto 50.000 € für einen Mandanten.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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