top of page
YouTube.png

Veranlagungszeitraum

Der Veranlagungszeitraum (VAZ) ist das Kalenderjahr, in dem das Einkommen erzielt wurde und für das der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96)


Beispiel: Eine Person erzielt im Jahr 2024 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer ist somit 2024, für das im Folgejahr die Steuererklärung abgegeben und die Steuer veranlagt wird.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page