top of page
YouTube.png

Zusammenveranlagung

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern bedeutet, dass beide Partner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden, sofern sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98)


Beispiel: Ein Ehepaar lebt zusammen und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der eine Partner verdient 60.000 €, der andere 20.000 € im Jahr. Durch die Zusammenveranlagung werden beide Einkommen zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif besteuert, wodurch sich im Vergleich zur Einzelveranlagung eine geringere Steuerlast ergibt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page