Zusammenveranlagung
- Andreas Armster

- 9. Okt.
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Die Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern bedeutet, dass beide Partner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden, sofern sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 98)
Beispiel: Ein Ehepaar lebt zusammen und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der eine Partner verdient 60.000 €, der andere 20.000 € im Jahr. Durch die Zusammenveranlagung werden beide Einkommen zusammengerechnet und nach dem Splittingtarif besteuert, wodurch sich im Vergleich zur Einzelveranlagung eine geringere Steuerlast ergibt.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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