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Verausgabung

Verausgabung bedeutet, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden, in dem sie tatsächlich geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 96)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger bezahlt im Dezember 2024 seine Fortbildungskosten in Höhe von 500 €. Diese Ausgaben können im Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht werden, da die Zahlung in diesem Kalenderjahr erfolgt ist.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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