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  • Erblasser

    Der Erblasser ist die Person, deren Vermögen mit ihrem Tod auf die Erben übergeht. Auch zu Lebzeiten wird der Begriff verwendet, wenn jemand durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegt, wer nach seinem Tod erben soll. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448) Beispiel: Herr Petersen setzt in seinem Testament fest, dass seine Tochter Celine sein Haus erben soll. Wenn Herr Petersen stirbt, wird Celine seine Erbin – Herr Petersen ist der Erblasser. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Quellensteuer

    Die Quellensteuer (auch Abzugsteuer) ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte – also bei der Auszahlung – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Bei ausländischen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen oder Dividenden) zieht der ausländische Staat die Steuer ein, bevor der Anleger das Geld erhält. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 447) Beispiel: Ein deutscher Anleger erhält Dividenden aus den USA. Bevor die Auszahlung erfolgt, wird dort 15 % Quellensteuer einbehalten und an die US-Steuerbehörde abgeführt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kappung

    Die Kappung der Kirchensteuer ist eine Höchstbegrenzung der zu zahlenden Kirchensteuer. Auf Antrag wird der Kirchensteuerbetrag auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt, um eine übermäßige Belastung bei hohen Einkommen zu vermeiden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 436) Beispiel: Verdient jemand sehr viel Geld, kann er beantragen, dass seine Kirchensteuer auf maximal 3 % seines zu versteuernden Einkommens begrenzt („gekappt“) wird. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Nichtsteuerbare Einnahmen

    Nichtsteuerbare Einnahmen sind Geldzuflüsse, die keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 EStG) zugeordnet werden können. Sie unterliegen daher nicht der Einkommensteuer und sind für die Besteuerung ohne Bedeutung. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 428 f.) Beispiel: Ein Lottogewinn oder Geburtstagsgeschenk (z.B. Videospiel) zählt zu den nichtsteuerbaren Einnahmen, da sie kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn darstellen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Steuerbare Einnahmen

    Steuerbare Einnahmen sind alle Geldzuflüsse oder geldwerten Zuflüsse, die einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 EStG) zugeordnet werden können. Sie umfassen sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen. Nichtsteuerbare Einnahmen dagegen gehören nicht zu diesen Einkunftsarten (z. B. Erbschaften oder Lotteriegewinne). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 428 f.) Beispiel: Der Lohn eines Arbeitnehmers und Zinsen aus einer Geldanlage sind steuerbare Einnahmen, während ein Lottogewinn nicht steuerbar ist. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Beschränkte Steuerpflicht

    Die beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn eine natürliche Person in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber bestimmte inländische Einkünfte (z. B. aus Vermietung, Arbeit oder Kapitalanlagen in Deutschland) erzielt. In diesem Fall wird nur das Einkommen aus deutschen Quellen nach § 1 Abs. 4 EStG besteuert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 426 ff.) Beispiel: Ein Österreicher arbeitet einige Monate im Jahr in Deutschland und verdient dort Lohn. Da er in Österreich wohnt, ist er in Deutschland beschränkt steuerpflichtig – also nur mit seinem deutschen Arbeitseinkommen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Unbeschränkte Steuerpflicht

    Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass eine natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ihr gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern muss – unabhängig davon, ob die Einkünfte im Inland oder Ausland erzielt wurden (§ 1 Abs. 1 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 426 ff.) Beispiel: Eine Lehrerin wohnt in München und vermietet zusätzlich eine Wohnung in Spanien. Da sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig und muss auch die Mieteinnahmen aus Spanien in ihrer deutschen Steuererklärung angeben. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Professionelle Nachfolgeplanung

    Professionelle Nachfolgeplanung bei Immobilien bedeutet die rechtzeitige und fachkundige Gestaltung der Übergabe oder Vererbung von Immobilien unter Einbeziehung rechtlicher und steuerlicher Beratung. Ziel ist es, Vermögensverluste, Streitigkeiten und hohe Folgekosten für Erben zu vermeiden und die Rendite sowie den Werterhalt der Immobilie langfristig zu sichern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 402 ff.) Beispiel: Ein Eigentümer lässt sich frühzeitig von einem Notar und Steuerberater zur Übergabe seines Mietshauses an die Kinder beraten. Dadurch werden Erbschaftsteuer und Streitigkeiten vermieden. Die Immobilie bleibt im Familienbesitz, ihre Rendite und ihr Wert werden langfristig gesichert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Real Estate Investment Trusts

    Real Estate Investment Trusts (REITs) sind börsennotierte Immobiliengesellschaften, die ihr Vermögen hauptsächlich in vermietete oder verpachtete Immobilien investieren. Sie müssen mindestens 90 % ihrer Gewinne an die Aktionäre ausschütten und sind auf Unternehmensebene von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Rechtsgrundlage ist das REIT-Gesetz von 2007. Anleger versteuern die Dividenden und Gewinne aus REIT-Anteilen wie normale Kapitalerträge. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 400 ff.) Beispiel: Ein Anleger kauft Aktien einer REIT-AG, die Büroimmobilien vermietet. Die Gesellschaft erzielt Mieteinnahmen und schüttet jährlich 90 % der Gewinne an die Aktionäre aus. Der Anleger erhält daraufhin Dividenden, die als Kapitalerträge versteuert werden, während die REIT-AG selbst keine Körperschaftsteuer zahlt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Baukindergeld

    Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen. Es wird über die KfW beantragt und beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für zehn Jahre, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Ziel ist es, den Erwerb von Eigenheimen für Familien finanziell zu erleichtern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 354 ff.) Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kauft 2019 ihr erstes selbstgenutztes Haus. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze. Sie erhält 1.200 Euro pro Kind und Jahr, also 2.400 Euro jährlich. Über den förderfähigen Zeitraum von zehn Jahren summiert sich die Gesamtförderung auf 24.000 Euro. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Eigenheimrente

    Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, bei der angespartes Riester-Guthaben zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden kann. Förderberechtigte erhalten staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, um den Aufbau von wohnbasiertem Altersvermögen zu unterstützen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 351 ff.) Beispiel: Eine Familie nutzt ihren Riester-Vertrag, um ein Eigenheim zu finanzieren. Sie entnimmt ihr angespartes Riester-Guthaben und verwendet es als Eigenkapital für den Hauskauf. Dafür erhält sie weiterhin die staatliche Grundzulage von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind. Im Ruhestand gilt die Immobilie dann als altersvorsorgewirksames Vermögen, da keine Mietkosten mehr anfallen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag oder ähnliche wohnungswirtschaftliche Anlagen einzahlen. Sie beträgt einen prozentualen Zuschuss auf die Sparleistungen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die geförderten Beträge müssen zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland verwendet werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 350 f.) Beispiel: Eine Person zahlt im Jahr 700 Euro auf ihren Bausparvertrag ein. Da ihr Einkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt, erhält sie eine Wohnungsbauprämie von 10 %, also 70 Euro vom Staat. Das Geld darf später nur für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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