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Steuerbare Einnahmen

Steuerbare Einnahmen sind alle Geldzuflüsse oder geldwerten Zuflüsse, die einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 EStG) zugeordnet werden können. Sie umfassen sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen. Nichtsteuerbare Einnahmen dagegen gehören nicht zu diesen Einkunftsarten (z. B. Erbschaften oder Lotteriegewinne). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 428 f.)


Beispiel: Der Lohn eines Arbeitnehmers und Zinsen aus einer Geldanlage sind steuerbare Einnahmen, während ein Lottogewinn nicht steuerbar ist.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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