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Quellensteuer

Die Quellensteuer (auch Abzugsteuer) ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte – also bei der Auszahlung – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Bei ausländischen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen oder Dividenden) zieht der ausländische Staat die Steuer ein, bevor der Anleger das Geld erhält. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 447)


Beispiel: Ein deutscher Anleger erhält Dividenden aus den USA. Bevor die Auszahlung erfolgt, wird dort 15 % Quellensteuer einbehalten und an die US-Steuerbehörde abgeführt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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