Quellensteuer
- Andreas Armster

- 27. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Die Quellensteuer (auch Abzugsteuer) ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte – also bei der Auszahlung – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Bei ausländischen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen oder Dividenden) zieht der ausländische Staat die Steuer ein, bevor der Anleger das Geld erhält. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 447)
Beispiel: Ein deutscher Anleger erhält Dividenden aus den USA. Bevor die Auszahlung erfolgt, wird dort 15 % Quellensteuer einbehalten und an die US-Steuerbehörde abgeführt.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare