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Unbeschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass eine natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ihr gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern muss – unabhängig davon, ob die Einkünfte im Inland oder Ausland erzielt wurden (§ 1 Abs. 1 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 426 ff.)


Beispiel: Eine Lehrerin wohnt in München und vermietet zusätzlich eine Wohnung in Spanien. Da sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig und muss auch die Mieteinnahmen aus Spanien in ihrer deutschen Steuererklärung angeben.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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