Eigenheimrente
- Andreas Armster

- 24. Okt.
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Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, bei der angespartes Riester-Guthaben zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden kann. Förderberechtigte erhalten staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, um den Aufbau von wohnbasiertem Altersvermögen zu unterstützen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 351 ff.)
Beispiel: Eine Familie nutzt ihren Riester-Vertrag, um ein Eigenheim zu finanzieren. Sie entnimmt ihr angespartes Riester-Guthaben und verwendet es als Eigenkapital für den Hauskauf. Dafür erhält sie weiterhin die staatliche Grundzulage von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind. Im Ruhestand gilt die Immobilie dann als altersvorsorgewirksames Vermögen, da keine Mietkosten mehr anfallen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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