Kappung
- Andreas Armster

- 27. Okt.
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Die Kappung der Kirchensteuer ist eine Höchstbegrenzung der zu zahlenden Kirchensteuer. Auf Antrag wird der Kirchensteuerbetrag auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt, um eine übermäßige Belastung bei hohen Einkommen zu vermeiden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 436)
Beispiel: Verdient jemand sehr viel Geld, kann er beantragen, dass seine Kirchensteuer auf maximal 3 % seines zu versteuernden Einkommens begrenzt („gekappt“) wird.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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