Beschränkte Steuerpflicht
- Andreas Armster

- 27. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Die beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn eine natürliche Person in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber bestimmte inländische Einkünfte (z. B. aus Vermietung, Arbeit oder Kapitalanlagen in Deutschland) erzielt. In diesem Fall wird nur das Einkommen aus deutschen Quellen nach § 1 Abs. 4 EStG besteuert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 426 ff.)
Beispiel: Ein Österreicher arbeitet einige Monate im Jahr in Deutschland und verdient dort Lohn. Da er in Österreich wohnt, ist er in Deutschland beschränkt steuerpflichtig – also nur mit seinem deutschen Arbeitseinkommen.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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