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Baukindergeld

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen. Es wird über die KfW beantragt und beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für zehn Jahre, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Ziel ist es, den Erwerb von Eigenheimen für Familien finanziell zu erleichtern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 354 ff.)


Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kauft 2019 ihr erstes selbstgenutztes Haus. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze. Sie erhält 1.200 Euro pro Kind und Jahr, also 2.400 Euro jährlich. Über den förderfähigen Zeitraum von zehn Jahren summiert sich die Gesamtförderung auf 24.000 Euro.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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