Erblasser
- Andreas Armster

- 27. Okt.
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Der Erblasser ist die Person, deren Vermögen mit ihrem Tod auf die Erben übergeht. Auch zu Lebzeiten wird der Begriff verwendet, wenn jemand durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegt, wer nach seinem Tod erben soll. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 448)
Beispiel: Herr Petersen setzt in seinem Testament fest, dass seine Tochter Celine sein Haus erben soll. Wenn Herr Petersen stirbt, wird Celine seine Erbin – Herr Petersen ist der Erblasser.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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