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  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft nach §§ 705–740 BGB. Sie entsteht durch einen formlosen Gesellschaftsvertrag, in dem sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die Gesellschafter haften dabei persönlich und unbeschränkt sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen. Die GbR wird nicht ins Handelsregister eingetragen und ist der Grundtyp aller Personengesellschaften. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 20 f.) Beispiel: Zwei Freunde gründen gemeinsam eine Nachhilfe-Gemeinschaft, um Schüler in Mathe und Englisch zu unterstützen. Sie schließen einen einfachen Gesellschaftsvertrag, teilen sich die Einnahmen und haften beide persönlich für Miete und Kosten des Unterrichtsraums. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Kannkaufmann

    Ein Kannkaufmann ist ein Unternehmer, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, der sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (§§ 2, 3 HGB). Dazu zählen insbesondere Kleinbetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe und Forstwirtschaftsbetriebe. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 20) Beispiel: Ein Landwirt betreibt einen kleinen Bauernhof. Da sein Betrieb keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist er kein Istkaufmann. Er lässt sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen und wird dadurch zum Kannkaufmann. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Istkaufmann

    Ein Istkaufmann ist eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert (§ 1 HGB). Sie wird dadurch automatisch Kaufmann und muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wobei der Eintrag nur deklaratorische Wirkung hat. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 19) Beispiel: Ein Unternehmer betreibt eine große Bäckerei mit mehreren Filialen, Angestellten und umfangreicher Buchführung. Da sein Betrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert, gilt er automatisch als Istkaufmann. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Formkaufmann

    Ein Formkaufmann ist eine Person oder Gesellschaft, die kraft ihrer Rechtsform (§ 6 HGB) als Kaufmann gilt, unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 19) Beispiel: Eine GmbH, die ein kleines Beratungsunternehmen betreibt, gilt bereits kraft Rechtsform als Kaufmann, auch wenn sie kein Handelsgewerbe im klassischen Sinne ausübt. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei beim Vertragsschluss stellt, ohne dass über deren Inhalt verhandelt wird. Sie dienen dazu, wiederkehrende Vertragsinhalte zu standardisieren und eigene Interessen abzusichern, dürfen aber keine überraschenden oder unangemessenen Regelungen enthalten und werden nur wirksam, wenn der Vertragspartner ausreichend über sie informiert wurde und ihnen zustimmt. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 15 f.) Beispiel: Ein Online-Shop verkauft Kleidung und fügt seinen Bestellungen vorformulierte AGB bei. Darin steht z. B., dass Rücksendungen nur innerhalb von 14 Tagen möglich sind. Kunden akzeptieren diese Bedingungen beim Kauf, ohne individuell darüber zu verhandeln. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Fernabsatzvertrag

    Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher über Warenlieferung oder Dienstleistungen, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Internet, Telefon, E-Mail, Katalog) abgeschlossen wird, ohne dass die Parteien gleichzeitig körperlich anwesend sind. Der Verbraucher hat in der Regel ein Widerrufsrecht. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 13 f.) Beispiel: Ein Kunde bestellt online bei Amazon ein Buch und erhält es per Post. Dabei kommt der Kaufvertrag ausschließlich über das Internet zustande. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Eigentumsvorbehalt

    Der Eigentumsvorbehalt ist eine Vereinbarung, bei der das Eigentum an einer Ware erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Er sichert dem Verkäufer das Recht, die Ware zurückzufordern, falls der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 13) Beispiel: Ein Möbelhaus verkauft ein Sofa an einen Kunden für 1.000 €. Es vereinbart Eigentumsvorbehalt, bis der volle Kaufpreis bezahlt ist. Der Kunde nimmt das Sofa sofort mit, wird aber erst nach vollständiger Zahlung Eigentümer. Zahlt er nicht, kann das Möbelhaus das Sofa zurückfordern. Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Soziale Nachhaltigkeitsdimension

    Die soziale Nachhaltigkeitsdimension umfasst die Verantwortung eines Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern und der Gesellschaft. Sie beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit, faire Bezahlung, Mitbestimmung, Gleichstellung, Gesundheitsschutz, Vermeidung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung und Korruption. Ziel ist es, soziale Gerechtigkeit und eine positive Arbeitsqualität und Lebensqualität zu fördern, wobei viele Kriterien qualitativ sind und sich schwer quantifizieren lassen. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 538 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen führt regelmäßige Ethiktrainings und Antikorruptionstrainings für alle Mitarbeiter durch, misst die Unfallfreiheit in der Produktion und überprüft die Gleichstellung von Frauen und Minderheiten. Positive Entwicklungen, wie ein Anstieg der Unfallfreiheit oder eine höhere Beteiligung an Trainings, werden als Indikatoren für soziale Nachhaltigkeit bewertet. Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Ökologische Nachhaltigkeitsdimension

    Die ökologische Nachhaltigkeitsdimension umfasst alle Maßnahmen und Kennzahlen eines Unternehmens, die die Umweltbelastung reduzieren und ökologische Ressourcen schonen. Ziel ist es, den Einfluss des Unternehmens auf Luft, Wasser, Boden, Energieverbrauch und Biodiversität zu minimieren und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 534 ff.) Beispiel: Ein Automobilhersteller erfasst im Nachhaltigkeitscontrolling den CO₂-Ausstoß pro produzierter Fahrzeugstunde und reduziert diesen durch effizientere Fertigungsprozesse. Gleichzeitig wird der Wasserverbrauch überwacht und Abfälle recycelt, um die Umweltbelastung zu verringern. Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Nachhaltigkeitscontrolling

    Nachhaltigkeitscontrolling bezeichnet die Integration ökologischer, sozialer und ökonomischer Ziele in das Controllingsystem eines Unternehmens. Es unterstützt die Unternehmensleitung dabei, Nachhaltigkeitsaspekte in Planung, Steuerung, Kontrolle und Reporting einzubeziehen, um langfristig eine nachhaltige Wertschöpfung zu sichern und die Anforderungen von Shareholdern sowie weiteren Stakeholdern zu erfüllen. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 533 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen plant die Einführung neuer Produktionsanlagen. Das Nachhaltigkeitscontrolling prüft dabei nicht nur die Kosten und den erwarteten Gewinn, sondern bewertet auch den Energieverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Auswirkungen auf Mitarbeiter. Diese Informationen fließen in die Investitionsentscheidung ein, sodass sowohl wirtschaftliche als auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigt werden. Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Entsprechenserklärung

    Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist eine vom Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften abzugebende Erklärung, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 528 ff.) Beispiel: Die ABC-AG erklärt gemäß § 161 AktG, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 20. März 2020 entspricht. Lediglich von der Empfehlung zur individuellen Offenlegung der Vorstandsvergütung wird abgewichen, da die Gesellschaft eine zusammengefasste Darstellung für angemessener hält. Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Vorstand

    Der Vorstand ist das nach § 76 AktG zur Leitung der Aktiengesellschaft berufene Organ. Er führt die Geschäfte in eigener Verantwortung, vertritt die Gesellschaft nach außen und hat dabei die Interessen von Aktionären, Arbeitnehmern und weiteren Stakeholdern unter dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung zu berücksichtigen. Seine Tätigkeit unterliegt der Überwachung durch den Aufsichtsrat (§ 111 AktG). (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 526 ff.) Beispiel: Der Vorstand einer Maschinenbau-AG entscheidet über die Einführung einer neuen Produktionslinie. Dabei berücksichtigt er sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Aktionäre als auch die Auswirkungen auf die Mitarbeiter und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Der Aufsichtsrat überwacht anschließend, ob diese Entscheidung im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung getroffen wurde. Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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