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Formkaufmann

Ein Formkaufmann ist eine Person oder Gesellschaft, die kraft ihrer Rechtsform (§ 6 HGB) als Kaufmann gilt, unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 19)


Beispiel: Eine GmbH, die ein kleines Beratungsunternehmen betreibt, gilt bereits kraft Rechtsform als Kaufmann, auch wenn sie kein Handelsgewerbe im klassischen Sinne ausübt.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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