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Istkaufmann

Ein Istkaufmann ist eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert (§ 1 HGB). Sie wird dadurch automatisch Kaufmann und muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wobei der Eintrag nur deklaratorische Wirkung hat. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 19)


Beispiel: Ein Unternehmer betreibt eine große Bäckerei mit mehreren Filialen, Angestellten und umfangreicher Buchführung. Da sein Betrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert, gilt er automatisch als Istkaufmann.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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