Kannkaufmann
- Andreas Armster

- 15. Sept.
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Ein Kannkaufmann ist ein Unternehmer, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, der sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (§§ 2, 3 HGB). Dazu zählen insbesondere Kleinbetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe und Forstwirtschaftsbetriebe. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 20)
Beispiel: Ein Landwirt betreibt einen kleinen Bauernhof. Da sein Betrieb keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist er kein Istkaufmann. Er lässt sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen und wird dadurch zum Kannkaufmann.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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