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Vorstand

Der Vorstand ist das nach § 76 AktG zur Leitung der Aktiengesellschaft berufene Organ. Er führt die Geschäfte in eigener Verantwortung, vertritt die Gesellschaft nach außen und hat dabei die Interessen von Aktionären, Arbeitnehmern und weiteren Stakeholdern unter dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung zu berücksichtigen. Seine Tätigkeit unterliegt der Überwachung durch den Aufsichtsrat (§ 111 AktG). (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 526 ff.)


Beispiel: Der Vorstand einer Maschinenbau-AG entscheidet über die Einführung einer neuen Produktionslinie. Dabei berücksichtigt er sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Aktionäre als auch die Auswirkungen auf die Mitarbeiter und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Der Aufsichtsrat überwacht anschließend, ob diese Entscheidung im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung getroffen wurde.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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