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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft nach §§ 705–740 BGB. Sie entsteht durch einen formlosen Gesellschaftsvertrag, in dem sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die Gesellschafter haften dabei persönlich und unbeschränkt sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen. Die GbR wird nicht ins Handelsregister eingetragen und ist der Grundtyp aller Personengesellschaften. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 20 f.)


Beispiel: Zwei Freunde gründen gemeinsam eine Nachhilfe-Gemeinschaft, um Schüler in Mathe und Englisch zu unterstützen. Sie schließen einen einfachen Gesellschaftsvertrag, teilen sich die Einnahmen und haften beide persönlich für Miete und Kosten des Unterrichtsraums.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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