Entsprechenserklärung
- Andreas Armster

- 15. Sept.
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Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist eine vom Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften abzugebende Erklärung, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 528 ff.)
Beispiel: Die ABC-AG erklärt gemäß § 161 AktG, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 20. März 2020 entspricht. Lediglich von der Empfehlung zur individuellen Offenlegung der Vorstandsvergütung wird abgewichen, da die Gesellschaft eine zusammengefasste Darstellung für angemessener hält.
Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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